Faktencheck: Tönnies haftet überhaupt nicht
Nachdem der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens ins Auge gefasst hat und der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sogar eine persönliche Haftung des Firmenpatriarchs ins Spiel gebracht hat, scheinen diese Behauptungen vorschnell aus der Hüfte geschossen zu sein. Wahrscheinlich haftet der Betrieb TÖNNIES und Clemens Tönnies persönlich für den Corona-Ausbruch überhaupt nicht. Das zeigen neue Erkenntnisse.
Von Rechts wegen beruht eine Haftung immer auf einem Fehlverhalten und einem Verschulden desjenigen, der in Anspruch genommen wird. Bei TÖNNIES wird geschlachtet und zerlegt. Der Virus-Ausbruch hat sich vor allem im Zerlegebereich abgespielt, davon gehen die Hygiene-Experten zwischenzeitlich aus. Sollen sich genau diese Mitarbeiter besonders ungeschickt angestellt haben? Kaum.
Was auffällt: Die Raumluft im Zerlegebereich wird ständig auf 8 bis 10 Grad heruntergekühlt, um die Anzahl der Keime so gering wie möglich zu halten. Um diese Temperatur zu halten, wird die Raumluft durch die Kühlanlage getrieben und zirkuliert so ständig. Aerosole mittendrin. Diese werden auch nicht herausgefiltert.
Keine Baugenehmigung für Studentenwohnheim wegen Lärmbeeinträchtigung bei zu vielen Stellplätzen
Die Baugenehmigung für ein Studentenwohnheim mit Stellplätzen auf einem Grundstück ist rechtswidrig, weil die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen für Nachbarn führen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland – Pfalz.
Von 68 genehmigten Stellplätzen sollen 45 (24 Tiefgaragenstellplätze und 21 obererdische Stellplätze) über eine Zufahrt zu erreichen sein, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze der Kläger verläuft. Schon wegen der neuen hiervon im vorderen Bereich des Baugrundstücks genehmigten Stellplätzen, die zwischen 5 und 25 Meter vom Bodengrundstück der Kläger entfernt lägen, ergäben sich erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der gebotenen Rücksichtnahme.
Ansprüche von Daniel Nivel aus 1998 sind noch nicht verjährt
Zwischenzeitlich ist es 22 Jahre her, als deutsche Hooligans den französischen Polizisten Daniel Nieval anlässlich der WM 1998 brutal zusammengetreten haben. Der Polizist hat nur mit Glück überlebt und leidet noch heute an den Folgen. Die Täter sind längst wieder auf freiem Fuß. Sie sind gegen dem Opfer vollumfänglich schadensersatzpflichtig. Hoffentlich hat der Polizeibeamte sämtliche Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft. Wenn nicht, könnte er heute noch Klage einreichen und Ansprüche stellen. Straftaten verjähren nach § 78 StGB nach zwischen drei und dreißig Jahren. Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, beträgt die Verjährung gemäß § 197 BGB dann jedoch 30 Jahre.
Wer nach einer Straftat offensichtlich nicht in der Lage ist, für den angerichteten Schaden aufzukommen, sollte ggf. auch in Untersuchungshaft kommen UND bleiben
Die Pressemeldungen sind fast immer die gleichen. So auch vom vergangenen Samstag in Stuttgart: kleinere Gruppierungen zogen durch die Innenstadt, randalierten einfach, warfen Fensterscheiben ein, beschädigten Autos und plünderten. Die Polizei wurde ihrer habhaft, sie wurden vorläufig festgenommen. Aber am Montag kommt dann der Haftrichter, der die Täter auf freien Fuß setzt, weil sie einen festen Wohnsitz nachweisen können. Warum?
Gegen das ewige Warten: Anspruch auf Ticketerstattung sofort einklagen und zusätzliche Konsequenzen ankündigen
Wer in Zeiten von Corona Anspruch auf Rückerstattung seines Ticketpreises hat, sollte sich von den Fluggesellschaften nicht hinhalten lassen. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Verzögerungstaktik der Fluggesellschaften ist eine Frechheit. Das Geld steht zur Verfügung – und wenn nicht, liegt Untreue vor und damit eine persönliche Haftung der Verantwortlichen.
Wenr den Erstattungsanspruch einklagt, hat auch Anspruch auf Erstattung seiner Anwalts- und Gerichtskosten sowie Anspruch auf Zinsen, möglicherweise auch auf eine Aufwandspauschale. Es ist schon erstaunlich, wie Fluggesellschaften mit ihren Kunden umgehen, gerade weil die Konkurrenz groß ist.