Was viele schockt, ist die hohe Anzahl von Kindesmissbrauch in Deutschland, die Vernetzung der Täter über das Internet und der Umstand, dass diese Typen meist jahrelang in unmittelbarer Nachbarschaft völlig unbehelligt ihre Straftaten ausleben, und dass auch noch über Jahre bis Jahrzehnte.

 

Dass in der Folge und in der Diskussion der Wunsch laut wird, höhere Strafen festzusetzen, ist verständlich und im Fall von Kindesmissbrauch auch richtig. Dennoch gehen viele Diskussionen an der tatsächlichen Praxis vorbei. Das Problem ist nicht, dass ein hoher Strafrahmen nicht gegeben wäre. Das Problem ist, dass dieser von den Richtern in der Regel nicht ausgeschöpft wird, vielmehr viele Urteil am unteren Rand der Strafskala zu finden sind. Oftmals wird mit Tätern sogar Nachsicht geübt, weil sie als Lehrer ihren Job verlieren, weil sie die Familie verloren haben, weil sie nach der Tat vom Umfeld geächtet sind usw.. Na und?! Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre! Das kann doch kein Grund sein, im Strafmaß dann nachzugeben, wie es zuletzt der ach so verständnisvolle Vorsitzende Richter am LG Bückeburg Dr. Axel Schulte getan hat, der einen Vater, der seinen eigenen Sohn missbraucht hat, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat laufen lassen, weil dieser „gerade versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“. Toll!

Solange es die Axel-Schultes gibt, brauchen wir nicht zwingend eine Erhöhung des Strafrahmens, sondern eine Mindeststrafe, die nicht unterschritten werden darf, beispielsweise nicht unter 5 Jahren, beispielsweise nicht unter 10 Jahren, beispielsweise nicht unter 3 Jahren. Das Problem ist, dass die möglichen Strafmaße nicht ausgeschöpft werden, sondern vielmehr in der Praxis ein Unterbietungswettbewerb stattfindet von allzu verständlichen Richtern.