51 ‚Corona-Babys‘ in einem Hotel in Kiew untergebracht
Wir meinen damit nicht die Kinder, die aufgrund Homeoffice und Lockdown gegen Jahresende auf die Welt kommen, sondern die Kinder, die schon geboren wurden. Das sind Babys von Leihmüttern, die aufgrund der Grenzschließungen nicht von ihren genetischen Eltern abgeholt werden können. In der Ukraine ist das Leihmutter-Modell erlaubt. Die Kinder, die in den letzten Wochen geboren wurden, können nicht im Bällebad abgeholt werden, sondern in diversen Hotels in der Ukraine. Die FAZ meldet, dass es am Ende um die 1000 Kinder sein könnten, die wegen Corona die ersten Wochen ohne Eltern (in der Regel französische Paare) aufwachsen müssten.
Wird Führerscheinfalle zurückgenommen?
Fast unbemerkt ist der neue Bußgeld-Katalog auf den Höhepunkt der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 21 km/h droht bereits Fahrverbot bei 26 km/h außerorts ebenfalls. Ist irgendwo eine 30er-Zone ausgewiesen und man meint (durch kurze Unaufmerksamkeit) es seien weiterhin innerorts 50 km/h erlaubt und fährt mit bspw. 55 km/h nichtsahnend durch die Straßen, ist der Führerschein weg. Mittlerweile haben die Städte und Gemeinden massiv aufgerüstet. Autofahrer blitzen und abkassieren ist nun noch attraktiver geworden. Schon dieser Schröpfvorgang ist eine Unverhältnismäßigkeit, das schnelle Fahrverbot ist eine massive Intoleranz.Der Verkehrsminister beäugt zwischenzeitlich die Gesetzesneuerung selbst als überzogen und will es entschärfen. Das ist mal ein guter Ansatz.
Ab 15. Juni darf man wieder nach Österreich, sollte aber nicht!
Dass Österreich auf Grenzöffnung nach Deutschland drängt ist kein Akt der Freiheitsliebe oder einer besonderen Zuneigung zu den Deutschen. Österreich will schlicht die Tourismussaison retten und möchte mit dem öffentlich wirksamen Bekenntnis erreichen, dass möglichst viele Deutsche ihren Sommerurlaub in Deutschland buchen, solange alle anderen internationalen Destinations unsicher sind. Vorweg: am Unsichersten ist derzeit Österreich!!
Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss vor Reise nach Österreich grundsätzlich gewarnt werden. Es ist gerade mal zwei Monate her, dass in Ischgl tausende Urlauber an Covid-19 erkrankt sind und anschließend halb Europa infiziert haben. Der Lockdown in Deutschland ist wesentlich auf das Missmanagement in Ischgl zurückzuführen.
In unserem Mandantenumfeld sind Personen dabei, die entweder schwer erkrankt waren oder heute – noch 8 Wochen später – mit üblen Krankheitsfolgen zu kämpfen haben, ganz zu schweigen davon, dass oftmals die ganze Familie sich in 14-tägige Quarantäne begeben musste. Wir haben deswegen Strafanzeige erstattet und machen Schadensersatzansprüche geltend sowohl für die Erkrankten (Körperverletzung) wie auch für die Quarantäne-Opfer (mittelbare Freiheitsberaubung/Nötigung).
Hierzu konnte es nur kommen, weil sich Behörden, Hoteliers, Barbetreiber, Polizisten – eigentlich alle, die sich in Österreich um die Touristen kümmern – nicht nur total versagt haben, sondern die Urlauber ganz bewusst 'coroniert und abgeschoben' haben. Bei der nächsten Welle geschieht wahrscheinlich genau das Gleiche, nachdem sämtliche Verantwortliche jegliches Verschulden von sich weisen, gibt es ja auch nichts zu verbessern. Danke!
Jetzt tut die österreichische Regierung so, als sei nichts gewesen. Solange die causa Ischgl nicht aufgearbeitet ist, kann man Niemanden empfehlen, sich einer zweiten Abzocke auszusetzen, um dann ggf. erneut abgeschoben zu werden. Zu unserem Bericht vom 08. Mai über „abkassieren – coronieren – ausquartieren“ ist die Frage „wer hat's erfunden?“ einfach zu beantworten: „die Österreicher“.
Außerordentliche Kündigung des VW-Motoren-Chefs für Dieselfahrzeuge wahrscheinlich unwirksam. Was steckt dahinter?
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat aktuell die außerordentliche Kündigung des früheren Chefs der Motorenentwicklung für unwirksam erklärt. Volkswagen hat die zweiwöchige Ausschlussfrist für die Kündigung nicht eingehalten. Ob die ordentliche Kündigung greift, muss eine Beweisaufnahme klären.
Die Brisanz dahinter ist aber letztlich eine ganz andere. Volkswagen versucht sich der in Ungnade gefallenen Diesel-Bereichsleiter zu entledigen mit dem Argument, sie hätten seit November 2006 von der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen gewusst und die Weiterentwicklung nicht verhindert. Anscheinend steht dies in dem Bericht der amerikanischen Anwälte von Jones Day. Genau in diesen Zeitraum fällt auch die vermutete Kenntnis des ehemaligen Konzernchefs Dr. Martin Winterkorn.
Eilantrag von Westfleisch gegen Betriebsschließung krachend gescheitert
Mit einem Eilantrag versuchte der in die Schlagzeilen geratene Coesfelder Schlachtbetrieb Westfleisch die behördliche Schließungsverfügung aufzuheben. Das Verwaltungsgericht Münster stellte aber fest: die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhende Verfügung sei nach Aktenlage aller Voraussicht nach rechtmäßig. Die drohenden Nachteile der Antragstellerin seien rein finanzieller Natur und könnten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz nicht durchsetzen.