OLG Karlsruhe hält Fahrzeugkauf eines Audi nach Herbst 2015 nicht (mehr) für sittenwidrig
Die Klägerin aus Baden-Württemberg kaufte 2018 einen gebrauchten Audi A5 2.0 TDI (mit Softwareupdate). Der Verkäufer hatte anscheinend im Vorfeld versichert, dass das Fahrzeug nicht von der „Schummelsoftware“ betroffen sei. Die Käuferin nahm an, dass das Update wiederum eine illegale Abschalteinrichtung enthalte. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) habe für das sog. Thermofenster eine gesetzeswidrige Freigabe erteilt. Das OLG „versteckte“ sich hinter einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach eine Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ab Herbst 2015 nicht mehr in Betracht komme, weil zu dem Zeitpunkt der Dieselskandal sich weltweit – zumindest europaweit – herumgesprochen hatte und täglich in den Medien präsent war.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat nach diesseitiger Auffassung mehrere entscheidende Fehler:
Corona mutiert zur „Spanischen Grippe“
Am Anfang war es Wuhan, dann kam Ischgl und die erste Welle breitete sich aus. Als die vorbei war, wurden im Sommer die Grenzen wieder geöffnet. Das war die Chance für die mutierte Corona-Mutation-Variante 20A.EU1. Sie ist derzeit in Europa am meisten verbreitet und hat laut einer Studie der Universität Basel sowie der ETH Zürich ihren Ursprung höchstwahrscheinlich in Spanien, Sommer 2020. Viele haben dieses Urlaubsmitbringsel in ihr Heimatland getragen. Die Verschleppung in andere Länder Europas folgte wohl wesentlich durch Touristen. Das wirft die Frage auf, ob es nicht ein Fehler war, im Sommer die Grenzen so früh zu öffnen. Gleichzeitig ist es auch die Antwort.
Keine Allianz fürs Leben: Versicherung löst ihre Verträge für Betriebsschließungen künftig auf
Weil die Allianz von verschiedenen Gerichten wegen der Absicherung von Betriebsschließungen in die Vertragshaftung genommen wurde, will die Allianz in der Zukunft „kneifen“. Tritt der Versicherungsfall ein, scheint der größte deutsche Versicherer kein verlässlicher Partner zu sein. Die Münchner Abendzeitung meldet in ihrer Ausgabe vom 02.11.2020, dass Allianz eine „Kosmetikkorrektur“ vornimmt und beiläufig erklärt hat, dass künftig in neuen Versicherungsverträgen auch Corona mitversichert sei, aber erst nachdem die Bundesregierung die Pandemie für beendet erklärt habe, nämlich dann, wenn es einen wirksamen Impfstoff gibt. Deswegen versichert Allianz hier auch gegen Pest und Cholera, Risiken, die aus heutiger Sicht keine mehr sind.
Das bedeutet für Versicherungsnehmer zukünftig: Hoffentlich nicht Allianz versichert.
Staatsanwaltschaft Stuttgart geht von einer strafrechtlichen Verurteilung des Martin Winterkorn aus
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren gegen Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit der Dieselaffäre eingestellt, weil sie im Hauptverfahren mit einer Verurteilung des Angeklagten rechnet. Nach der Strafprozessordnung kann die Staatanwaltschaft dann ein Verfahren vorläufig einstellen und von der Verfolgung aktuell absehen, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene in einem anderen Verfahren eine Strafe erhält, dass die in schon laufenden Ermittlungsverfahren zu erwartende Strafe hiergegen nicht besonders ins Gewicht fallen würde.
Corona-Betriebsschließungen: Jetzt erst recht Entschädigungsantrag stellen
Schon während und nach dem ersten Lockdown haben wir für eine Reihe von Betrieben aus den Branchen Gastronomie, Hotel, Einzelhandel, Diskotheken, Bars und Clubs Anträge auf Entschädigung analog dem Infektionsschutzgesetz gestellt, weil dort die direkte Entschädigung nicht so vorgesehen ist. Gehandelt hat aber der Staat nach den Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Papier sieht hier eine „Regelungslücke“, die ausgefüllt werden muss. Letztlich sehen das wahrscheinlich auch die Gerichte so. In einem ersten Verfahren, dass sich konkret mit der Bandbreite der Problematik beschäftigt hat, hat kürzlich in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin ein vorläufiges Ende gefunden. Die Klage des Gastronomen auf Entschädigung für die Zeit des ersten Lockdowns wurde abgewiesen, weil dieser Lockdown eben alle betroffen hätte. Eine Entscheidung sei grundsätzlich denkbar, aber nur für denjenigen, der ein „Sonderopfer“ bringe. Wir meinen, dass die Gastronomen und Gewerbetreibenden, ganz besondere Sonderopfer erbringen, nämlich ihre Existenz riskieren, weil sie zur Eindämmung der Pandemie ihr Unternehmen geschlossen halten. Gerade Gastronomen und Veranstalter waren die ersten die schließen mussten und werden auch die letzten sein, die unbeschränkt wieder geöffnet haben werden. Jetzt, wo der zweite Lockdown für das Unterhaltungsgewerbe und die Gastronomie beschlossen ist, wird es den ein oder anderen geben, der gegen Einschränkungen gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wenn aber solche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie am Ende notwendig sind, sollte man sich auf eine andere Strategie besinnen, nämlich: Dulde und liquidiere! Wenn man die Situation schon so hinnehmen muss, dann soll man sich auf die Entschädigung konzentrieren, die man hier auch entsprechend beanspruchen sollte.