Giovanni Pamio belastet Rupert Stadler schwer
In dem Strafverfahren gegen Rupert Stadler und Konsorten kamen gestern erstmals die Angeklagten zu Wort. Der Mitangeklagte Ingenieur und Motorenentwickler bei Audi, Giovanni Pamio hat den ehemaligen Audi-Boss Rupert Stadler und den früheren Technikvorstand (bei Porsche) Wolfgang Hatz schwer belastet. Er gab in einer Verlautbarung, die von seinem Verteidiger Rechtsanwalt Walter Lechner vorgetragen wurde, an: „Alle wussten Bescheid im Audi - Konzern als Ingenieur habe er gar keine Entscheidungskompetenz gehabt, das hatten die Vorstände. Der Verteidiger gab konkret an: „Kein Ingenieur entscheidet darüber auf eigene Faust. Das war eine strategische Entscheidung.“
Erbverzicht gegen Sportwagen sittenwidrig
Wenn ein Vater seinem 18 Jahre alt gewordenen Sohn einen umfassenden Erbverzicht vereinbart, bei dem der Sohn mit einem Sportwagen (Marke Nissan GTR X) abgefunden werden soll und das Fahrzeug auch nur erhält, wenn er mit 25 Jahren eine erfolgreiche Berufsausbildung nachweisen kann, dann kann eine solche Vereinbarung sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einen solchen Fall für sittenwidrig und nichtig bewertet. Maßgebliches Argument war die Tatsache, dass der Erbverzicht mit sofortiger Wirkung und ohne jede Bedingung vereinbart war. Demgegenüber war die Abfindung von bestimmten Dingen abhängig. Außerdem sah das Gericht eine sittenwidrige Handlung darin, dass der Vater seinem Sohn ganz zielgerichtet die alters- und persönlichkeitsbedingte nahezu fanatische Begeisterung seines Sohnes für einen Sportwagen sich zu Nutze gemacht hat. Dies hätte zu einem Rationalitätsdefizit bei dem Sohn geführt.
Ab wann ist ein Richter im Abgas-Skandal möglicherweise befangen?
Die Klärung dieser Rechtsfrage hat es bereits zum Bundesgerichtshof geschafft. In einem Fall hatte sich die Vorsitzende Richterin eines OLG-Senats der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, in einem anderen Fall fuhr der Richter wie in dem zu entscheidenden Prozess einen Mercedes, der hatte zwar noch nicht geklagt, aber im Vorfeld einen Vertragsanwalt des ADAC um Rat gebeten, welche Möglichkeiten er vorliegend habe. Das reichte dem Bundesgerichtshof. Denn in diesem Fall liegt nicht nur bloße Gruppenbetroffenheit vor, die für sich alleine noch keine Befangenheit begründen soll. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Richter hat prüfen lassen, ob er Ansprüche gegen Händler/Hersteller haben könnte, hat er einen Ablehnungsgrund geschaffen weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, dass in dem zu entscheidenden Rechtsstreit dann der gleiche Sachverhalt wie in der eigenen Sache zu beurteilen ist, was dann den Schein der Voreingenommenheit begründen könnte.
Richter sollen im Stadler-Prozess Auskunft geben, welches Auto sie selbst fahren
Es geht um mögliche Ausschlussgründe wegen Befangenheit. Deshalb hat Verteidiger von Rupert Stadler gleich zum Prozessauftakt verlangt, dass die Richter und die Schöffen der 5. Strafkammer Auskunft erteilen, ob sie oder ihre Ehepartner seit 2009 ein Dieselauto des VW-Konzerns gefahren haben.
Da Befangenheitsanträge so früh als möglich zu stellen sind, wenn Verdachtsmomente oder Hinweise bekannt werden, war es vom Verteidiger richtig, diese Auskunft gleich zu Prozessbeginn zu verlangen. Sollte sich herausstellen, dass einer der beteiligten Richter ein Dieselauto des VW-Konzerns fährt oder gefahren hat, wird wohl ein vorsorglicher Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit kommen. Aber was ist, wenn die Richter „nur“ einen Benziner fahren oder wenn sie einen Diesel der Marke Mercedes oder BMW fahren, die zwischenzeitlich auch in den Fokus von Ermittlungen und Schadensersatzklagen gerückt sind. Oder was ist, wenn einer der Richter gar kein Auto fährt. Ist er dann als Radfahrer generell gegen Autos eingestellt?
„434.000 Mal hast Du gelogen, 434.000 Mal hast Du nichts gesagt“
Das ist im Kern der Anklagevorwurf, dem sich der Ex-Audi-Vorstand Rupert Stadler ab heute im Betrugsprozess vor dem Landgericht München stellen muss. So viele Diesel-Fahrzeuge wurden während seiner Zeit als Audi-Chef an ahnungslose Audi-Kunden verkauft.
Der Vorwurf geht nicht dahin, dass Rupert Stadler den Betrugsdiesel erfunden oder entwickelt hätte. Ihm wird vorgeworfen, dass er von dem Betrug wusste, aber nicht eingriff. Diesen Vorwurf erheben wir bereits in Schadensersatzklagen von Audi-Kunden gegenüber Audi und persönlich auch gegen Herrn Rupert Stadler. Ein solches Zivilverfahren gegen Herrn Rupert Stadler findet beispielsweise statt am
Freitag, 09.10.2020 vor dem Landgericht Arnsberg.
Auch in Zivilverfahren wäscht der Ex-Manager seine Hände in Unschuld, im Rahmen der Strafrechtsanklage soll nun eine E-Mail von Bedeutung sein, die in das Jahr 2008 zurückreicht. Schon am 22.01.2008 soll zum ersten Mal ein Entwickler bei Audi den Begriff „ganz ohne bescheißen wird es am Ende nicht gehen“ benutzt haben. Aber nicht nur dass man danach nach dieser Devise gehandelt hat, es wurde noch eine Werbekampagne ausgerufen als „Clean Diesel-Projekt“. Deshalb lautet die Anklage zusätzlich auch auf strafbare Werbung.