25.000 € gegen Hersteller einer fehlerhaften Hüftprothese
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat die Verurteilung der Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die dem Kläger im Jahre 2005 implantiert wurde und die Metall aus dem Konusadapter abgab, durch Urteil vom 08.06.2020 bestätigt.
Der Kläger hat wegen der aus der Konusverbindung der Prothese stammenden Metallabscheidungen, die zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt hat, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 25.000,00 €.
Der Kläger litt an einer schweren Coxarthrose (Hüftgelenksverschleiß) der rechten Hüfte und wurde im Juni 2005 im Loretto-Krankenhaus in Freiburg mit einer ab 2003 von der Beklagten vertriebenen Großkopfprothese versorgt.
OVG Sachsen hat den Beschlusstext zur Leipzig-Demo veröffentlicht - die Begründung überzeugt nicht
Wenn man weiß, wie man hinkommt, braucht man fünf Klicks, um die Entscheidung im Wortlaut aufzufinden. Schon an der äußeren Form fällt die erste Unkorrektheit auf!
Während das Oberverwaltungsgericht Sachsen und auch die sonstigen Gerichte in Deutschland grundsätzlich die Urteile und Beschlüsse so veröffentlichen, dass am Ende die jeweiligen Richter namentlich als Unterzeichner gekennzeichnet sind, fehlen hier erstmals die Namen der Richter. Das ist kein Zufall. Nimmt das Oberverwaltungsgericht die Richter in Schutz? Warum wurden die Namen im Vorfeld entfernt? Wir haben bereits gegen das gesamte Richterkollegium des 6. Senats, die Richter Matthias Dehoust, Suzanne Drehwald und Bernd Groschupp Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Bislang kam hinsichtlich diesen Personen noch keine „Richtigstellung“.
Wegen 'Bockmist in Bautzen' Beschwerde gegen Richter Dehoust eingereicht
Wegen des Verdachts, dass hier keine rechtliche Entscheidung, sondern vielmehr eine politische Entscheidung gefällt wurde, hat die Kanzlei Fischer & Collegen aus Konstanz beim Oberverwaltungsgericht Sachsen Beschwerde gegen das Richtergremium eingelegt. Der Vorwurf: Wenn einer oder die Richter des Senats die Zulassung einer Demonstration von einer politischen Sympathie abhängig machen, wäre eine Selbstablehnung erforderlich gewesen. Dann liegt Unparteilichkeit vor, Gift für sachliche Rechtsprechung. Dem Verdacht ist nun Richter Dehoust ausgesetzt.
Unser Beschwerdeschreiben hat folgenden Inhalt:
Verantwortung des Richters Matthias Dehoust
Sehr geehrter Herr Präsident,
Bautzener Bockmist: Sind die Verwaltungsrichter am Sächsischen OVG für die Leipziger Chaos-Demonstration der "Querdenker" schuld ?
Die Bild-Zeitung berichtet am 08.11.2020, dass die „Querdenker“ nie vor hatten, sich an Auflagen zu halten. Das ist richtig. Das wussten auch die Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Urteil selbst iegt noch nicht vor. Einer der Unterzeichner dürfte jedoch der Vorsitzende des 6. Senats gewesen sein, Matthias Dehoust. Man darf davon ausgehen, dass sämtliche Richter nicht nur gewusst haben, was passiert, sie haben mit ihrem Urteil das, was geschehen ist, sehendes Auges provoziert. Ist Dehoust vielleicht selbst Querdenker?
Dafür sprechen nicht unerhebliche Fakten:
Eilanträge gegen Betriebsschließungen in Baden-Württemberg erfolglos
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat vergangenen Freitag, 06.11.2020, sechs Eilanträge von den aktuellen Lockdown-Anordnungen abgelehnt. Wie lto.de berichtet, hätte der für die Anträge entscheidende erste Senat die vorgetragenen Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusen Infektionsgeschehen für zulässig, weil beispielsweise Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht zwingend. Auch Abweichungen bei den Schulen seien pädagogisch zu begründen.
Zwar bringe die Corona-Anordnung für die betroffenen Betriebe gewaltige Nachteile mit sich. Angesichts der zugesagten Entschädigungsleistungen (75 % des Vorjahresumsatzes) seien solche Einschnitte auf den ersten Blick auch verhältnismäßig.