Ab dem kommenden Jahr werden neue Gesetze nach Willen der Bundesregierung nur noch digital verkündet. Damit soll Papier eingespart werden, damit kann man die neuen Gesetze nicht mehr anfassen, die Haptik weicht der digitalen Lesart.

"Der Verlust von Arten ist nicht rückholbar." Forscher in Berlin mahnen, den weiteren Verlust der Biodiversität aufzuhalten, weil sonst die Gefahr besteht, dass wir bis zu einer Millionen Arten verlieren. Gelingt dies in dieser Dekade nicht, können innerhalb der nächsten Jahrzehnte 40 % aller Insekten weltweit aussterben. Zu den 40 Erstunterzeichnern der Erklärung gehören unter anderem der österreichische Gewässerökologe Klement Tockner, die Biologin Aletta Bonn vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und der bekannte Virologe Christian Drosten. Die große Frage ist: Waas geschieht nun mit dem Aufruf? In der Vergangenheit hat es nach solchen Hilferufen allenfalls Absichtserklärungen von verschiedenen Staaten gegeben. Das große Problem im Rahmen des Naturschutzes ist, dass diese Problematik bei uns allen auf der Agenda ganz weit hinten steht und wir uns heute noch nicht ernsthaft darum kümmern. Das ist das fatale. Es braucht ein Instrument oder eine höchstrichterliche Weisung, dass der Gesetzgeber aktiv werden muss und dann auch noch in allen Ländern der Welt. Fährt die Menschheit die Erde an die Wand?

Im Ergebnis sagt das Bundesverfassungsgericht, dass das gegenwärtige System der sozialen Pflegeversicherung Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger oder gar keinen Kindern benachteiligt, weil der Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung finde. Die Gesetzgeber müssen dann unterscheiden und bis Juli 2023 eine Neuregelung treffen.

 

Positiv daran ist:

 

Man kann darüber nachdenken, ob kinderreiche Familie nicht schon für die Vergangenheit rückwirkend nachträglich besser zu stellen sind, weil der Zustand vom Bundesverfassungsgericht ja als illegal bezeichnet wurde. Die Korrektur müsse dann auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung berechnet werden, mindestens rückwirkend bis zu einem Zeitpunkt der Verjährung und wahrscheinlich wird sich der Gesetzgeber „unsozial“ zeigen und mitteilen, wer nicht geklagt, kommt auch nicht in einen Genuss.

 

Negativ könnte daran sein:

 

Der Gesetzgeber sieht so etwas immer gern als Hebel für eine Neuberechnung. Es ist nicht auszuschließen, dass die Beiträge für die kinderreichen Familien so bleiben und für die kinderarmen Beitragszahler (kräftig) ansteigen.

 

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wurde wie folgt verlautbart:

 

Pressemitteilung Nr. 46/2022 vom 25. Mai 2022

Das muss man sich vor Augen halten: Es war der 28.02.2022, als der Soldat im nordosten der Ukraine den 62-jährigen Oleksandr Schelipow mit einer Kalaschnikow/Sturmgewehr in den Kopf schoss, weil er mit dem Fahrrad unterwegs war. Die Verurteilung erfolgte zum 23.05.2022 und damit keine drei Monate später. Das ist beachtlich.

Der 21-jährige russische Vadim S. ist zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil er einen offensichtlich unbewaffneten und völlig harmlosen Zivilisten auf dem Fahrrad erschossen hat. Der Soldat kann zwar noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Das wird aber der Sache selbst nicht nützen, weil er die Tat als solches auch eingeräumt hat, durch Geständnis. Die Verteidigung hatte plädiert, dass der Soldat ja nur auf Befehl gehandelt habe. Aber auch das wird dem Soldaten nichts nützen. Diese Argumentation hat schon bei den sogenannten Maueropferprozessen nichts gebracht. Hier war nicht einmal eine Mauer beteiligt, sondern reine Mordlust des Soldaten oder seines Vorgesetzten. Ein „echter“ Kriegsverbrecherprozess wäre ein Prozess vor dem Kriegstribunal in Den Haag. Vorliegend war es vorliegend ein Mordprozess im Rahmen des Strafgesetzbuches der Ukraine. Allerdings ist noch so zügig noch kein Kriegsverbrechen nach Tatbegehung überführt und abgeurteilt worden. In der Vergangenheit hat dies Jahre gedauert, wenn es dazu überhaupt kam.