Die Debeka-Versicherungsgruppe meldet, dass sie erstmals Corona als Grund für eine Berufungsunfähigkeit verbunden mit einer Invalidenrente anerkannt hat. Die Versicherungsgruppe hatte in 2021 in 6 Fällen zuerkannt. In der Regel wird Berufsunfähigkeit in Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen.

 

Long-Covid und Post-Covid werden die Gesellschaft vermutlich noch nachhaltig belasten. Hinzu kommt, dass eine Covid-19-Infektion im Nachhinein auch zu psychischen Erkrankungen führen kann.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Rantos vom 02.06.2022 hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe einen Schadensersatzprozess ausgesetzt (Beschluss vom 27.07.2022 nach Hinweisbeschluss vom 04.07.2022 – 8 U 58/21). 

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Berufung eine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.09.2007 sowie zur Auslegung der Verordnung Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.07.2007 aufwerfe, die dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bereits zur Vorabentscheidung vorliegt.

Dabei geht es um die Frage, ob dem Verbot, ein Kraftfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszustatten und in den Verkehr zu bringen, Schutzgesetzcharakter im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB auch insoweit zukommt, als das Interesse des Fahrzeugerwerbers, keine ungewollte Verbindlichkeit einzugehen, geschützt sein soll. 

Beinahe jeder kennt sie: am Ende von Verträgen finden sich Formulierungen, adss der Vertrag auch gelten soll, wenn er nicht gilt usw. wie bspw.:

Es besteht weitgehende Einigkeit in der Bevölkerung, dass Tiere ihre eigenen Rechte haben sollen und geschützt werden sollen. Zur Förderung dieses Zwecks wurden auch schon Gesetze wie § 90a BGB (Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt (..)) und das Tierschutzgesetz erlassen. Dennoch scheitern diese Gesetze regelmäßig an ihrer Umsetzung. Es gibt massive Verantwortungslücken bei der Findung eines tauglichen Beschuldigten, was meistens dazu führt, dass die Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen. Gerade in den Fällen von unsachgerechten Tiertransporten in der EU führen diese Verantwortungslücken zu Strafbarkeitslücken trotz Gesetzen.

Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn man nicht allein auf die handelnden Personen abstellen könnte, sondern direkt auf das Tier selber. Mit einem einklagbaren Anspruch des Tieres auf eine artgerechte Haltung, körperliche Freiheit und Unversehrtheit könnte das in § 1 Tierschutzgesetz festgelegte Ziel, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere zu schützen, umgesetzt werden.

 

Eine solche Klage wurde unlängst in den USA von Tierschützern für den Elefanten „Happy“ eingereicht. Es sollte erreicht werden, dass die Elefantendame aus ihrem Gehege im New Yorker Zoo auszieht und stattdessen in ein Wildgehege umgesiedelt wird. Das Gericht hat den Antrag abgewiesen und damit auch das Recht des Tieres auf körperliche Freiheit nicht anerkannt.

Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht haben die Gerichte dem Rechtsdienstleister Myright die besondere Sachkunde abgesprochen (wurde von Myright nicht ausreichend nachgewiesen). Um wohl nicht die Schweizer Kunden leer ausgehen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Abtretung als wirksam bezeichnet.