Grenzen der Testierfreiheit: Erblasser darf Enkel nicht zu Besuchen zwingen
Wenn ein Erblasser in einem Testament die Bedingung stellt, wie oft beispielsweise ein Enkelkind die Großeltern zu besuchen hat, kann dies ein sittenwidriges Druckmittel sein.
Opa Heinz hatte verfügt, dass „sein Enkelsohn einen nicht unerheblichen Erbteil erhalten solle, wenn er ihn regelmäßig, das heißt mindestens sechs Mal im Jahr besucht. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Anteil zwischen den anderen Erben aufgeteilt“.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat darin eine sittenwidrige Einschränkung gesehen, weil der Großvater faktisch seinen minderjährigen Enkelsohn unter finanziellen Druck setzten wollte, indem er ihm Vermögensvorteile in Aussicht gestellt hatte, für den Fall, dass dieser ihn regelmäßig besuchen kommt. Eine solche Bedingung für die Erlangung der Erbenstellung ist nach Ansicht der Richter nichtig. Die Erbeinsetzung allerdings bleibt als solches wirksam. Mit anderen Worten: Der Enkelsohn wird entsprechend im Testament berücksichtigt, unabhängig davon, ob er sechs Mal oder nur einmal zu Besuch war.
Nachtrag zu Weihnachten: Kollision mit einem Rentier
Kollidiert ein PkW mit einem Rentier, so ist dieser Schaden nicht von der Fahrzeugteilversicherung umfasst. Ein Rentier (auch Rudolph, "the Red-Nosed Reindeer") ist kein Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz.
Früher war mehr Lametta: Die Hoppenstedts haben am Ende verloren
Genauer gesagt die Erben von Loriot. Jeder, der in der Schaffensperiode von Vicco von Bülow vor dem Fernseher saß, kennt die un-sinnige Bemerkung von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta“ in dem Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Die ‚Lametta-Feststellung‘ ließ nun eine Firma auf T-Shirts drucken, was den Erben von Loriot nicht gefiel. Das Oberlandesgericht München hat nun letztinstanzlich entschieden, dass gegen den Vertrieb solcher T-Shirts kein Unterlassungsanspruch besteht, erfährt der Satz seine Besonderheit und Originalität erst durch die Einbettung in den besagten Sketch und die darin enthaltene Situationskomik. Blendet man dies alles aus, handelt es sich um einen „eher alltäglichen und belanglosen Satz“, so die Richter. Irgendwie war früher mehr Recht!
Wem gehört der Bodensee?
Allumfassend bezeichnen die Nordanrainer den Bodensee als das „Schwäbische Meer“. Aber auch die Bayern liegen Wert darauf, dass der Bodensee an ihr Bundesland angrenzt. Und dann sind da noch Österreich und die Schweiz. Selbst Liechtenstein „soll“ an den Bodensee grenzen. Ab da wird es vielleicht ungenau.
Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?
Erste Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist zunächst ein dringender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person wegen einer begangenen Straftat.
Untersuchungshaft kann nur ein Richter anordnen. Hierzu muss neben der ersten Voraussetzung auch ein konkreter Haftgrund vorliegen. Das kann sein Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei letzterem Haftgrund soll der Beschuldigte davon abgehalten werden, auf Beweismittel Einfluss zu nehmen. Das können auch Zeugen sein. Liegen sämtliche Beweise gesichert vor, besteht in der Regel keine Verdunkelungsgefahr mehr. Bei Schwerkriminalität (Mord, Totschlag usw.) müssen diese Haftgründe nicht extra gegeben sein.