Handy am Steuer bald strafbar?
In Deutschland werden bestimmte besonders gefährliche Verkehrsverstöße als "sieben Todsünden" bezeichnet und sind gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Diese umfassen unter anderem das Fahren unter Alkoholeinfluss, grob verkehrswidriges Überholen und das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Aktuell wird diskutiert, ob die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt in diese Liste aufgenommen werden sollte. Derzeit ist die Handynutzung am Steuer gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können die Strafen höher ausfallen. Die Diskussion über eine mögliche Einstufung der Handynutzung als "Todsünde" zielt darauf ab, die Gefahren durch Ablenkung stärker zu betonen und härtere Sanktionen zu ermöglichen. Konkrete gesetzliche Änderungen sind jedoch bislang nicht beschlossen.
Das Pflichtteilsrecht - Teil 1
(1.) Das deutsche Recht kennt kein Noterbrecht oder Zwangserbrecht wie z.B. die Schweiz; es gibt den nächsten Angehörigen nur einen Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils.
(2.) Pflichtteilsberechtigte sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 6 LPartG), nicht aber Großeltern oder Geschwister.
Das Pflichtteilsrecht - Teil 2
(12.) Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht und vererblich und übertragbar ist (§ 2317 BGB). Der Anspruch verjährt in drei Jahren (§ 2332 BGB). Der Anspruch kann nicht ausgeschlagen, wohl aber durch Erlassvertrag gem. § 397 BGB beseitigt werden.
Das Pflichtteilsrecht - Teil 3
(19.) Schuldner der Pflichtteilsergänzung sind grundsätzlich der Erbe bzw. die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Ist der Erbe aber selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er aber die Ergänzung, die ein (anderer) Pflichtteilsberechtigter von ihm verlangt, insoweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil einschließlich der Ergänzung verbleibt (§ 2328 BGB).
Wie verhalte ich mich NACH einer Wohnungsdurchsuchung?
Nach einer Wohnungsdurchsuchung sollten Sie gezielt handeln, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fehler zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Ruhe bewahren und dokumentieren
- Auch nach der Durchsuchung ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Widerstand oder impulsive Reaktionen können negative Folgen haben.
- Notieren Sie folgende Punkte:
- Namen und Dienstnummern der Beamten.
- Zeitpunkt und Dauer der Durchsuchung.
- Welche Räume durchsucht wurden.
- Welche Gegenstände oder Dokumente beschlagnahmt wurden.