Für Demenzkranke ist eine Privathaftpflichtversicherung ratsam
In Deutschland leiden etwa 1,5 Millionen Menschen unter Demenz. Schätzungen zufolge wird sich die Anzahl bis 2050 sogar verdoppeln.
Demenzkranke sind nicht automatisch deliktunfähig. Sie können je nach Ausprägung der Demenz für verursachte Schäden in Haftung genommen werden.
Schon bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille droht MPU
Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. MPU) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied jetzt: In einem solchen Fall begründet dies die Annahme von einem künftigen Alkoholmissbrauch. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde dann durch die Anforderung einer MPU klären.
Gesellschafterausschluss als ultima ratio
Die Ausschließung eines Gesellschafters kommt als äußerstes Mittel dann in Betracht, wenn grundsätzlich keine weniger einschneidende Maßnahme geeignet ist, einen erheblichen Missstand zu beseitigen. Ist der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer, kann es sein, dass man ihn seines Amtes enthebt, damit er als Geschäftsführer keinen Schaden mehr anrichten kann.
Mieter sollte ein Übernahmeprotokoll fertigen
Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:
Der Straftatbestand der Untreue
Immer wieder stolpern Geschäftsführer, Verantwortungsträger und Manager über die Strafvorschrift des § 266 StGB, der Untreue. Oftmals sind sich die Täter anfangs gar nicht bewusst, dass sie durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen, die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Manchmal ist eine schlichte Fehleinschätzung der Gesamtsituation die Ursache. So müssen sich beispielsweise derzeit Thomas Middelhoff & Co. u.a. wegen Untreue vor dem Gericht verantworten.