Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten: Mindeststrafe sollte erhöht und die Justiz zur Ausschöpfung der Strafrahmen aufgefordert werden - und nicht nur das
Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.
Der Kindes-Mörder von Aschaffenburg
Der Afghane Enam Ullah hat in Aschaffenburg nicht nur ein zweijähriges Kind erstochen, er hat auch andere Kinder (mindestens ein Mädchen) verletzt, wurde dabei wohl von einer Erzieherin gestört, hat dann die verletzt, hat einen 72-jährigen Mann verletzt und einen anderen Helfer (41 Jahre alt) mit seinem Küchenmesser getötet. Der Schöntalpark mit Spielplatz in Aschaffenburg gilt als „gefährlicher Ort“. Warum hat die Polizei dort nur „vermehrt Straftaten und Drogendelikte registriert“, diese aber nicht unterbunden? Wir wissen immer um Problemzonen, erfassen alles, tun aber nicht so recht etwas dagegen. Gleiches beim Täter selbst. Es war nicht das erst Mal, dass er (mit einem Messer) gewalttätig wurde. Der Afghane wurde nie aus dem Verkehr gezogen. Er hätte schon längst abgeschoben werden sollen. Ist nicht passiert. Es ist davon auszugehen, dass wir Steuerzahler dem Mann auch die Tatwaffe bezahlt haben, weil alle Leistungen, die er seit 2022 bezogen hat, vom deutschen Staat finanziert worden sind.
Die Unterlassung der Behörden löst vermutlich Schadensersatzansprüche für alle Geschädigten gegen den Staat aus, wegen fahrlässigen Unterlassens mit vorhersehbaren Folgen. Nichtstun der Berhörden tötet.
Wir haben bei der Staatanwaltschaft Aschaffenburg Anzeige gegen die Verantwortlichen der Ausländerbehörde von Alzenau erstattet. Der Täter Enam Ullah (O.) war dort bei der Ausländerbehörde gemeldet und auch bekannt, siehe https://www.focus.de/panorama/welt/asyl-hotel-mitten-im-ort-im-heimatort-des-aschaffenburg-verdaechtigen-ist-der-kein-unbekannter-mehr_id_260658868.html. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung wurden nicht ergriffen, offensichtlich nicht einmal angedacht.
Peter Tiede meint mit "heimatfremder Politik" schlicht Staatsversagen
Der Staat schützt seine Einwohner nicht! Der aktuelle Kindermord und die Ermordung eines Helfers in Aschaffenburg zeigt einmal mehr, wie untätig der deutsche Staat bleibt, bis etwas passiert. Der Täter, ein Messer-Afghane, ist 2022 in Deutschland, war schon wiederholt gewalttätig geworden. Er hatte bereits eine Ukrainerin angegriffen und die am Hals verletzt. Er war trotzdem auf freim Fuß. Er war zudem „vollziehbar“ ausreisepflichtig. "Nachvollziehbar" ist das Ganze nicht. Hätte der Täter sich in Abschiebehaft befunden, wären die Taten nicht passiert. Wenigstens die sofortige Anordnung der Abschiebehaft wäre Staatspflicht, wenn einer kein Bleiberecht hier hat und schon gewalttätig aufgefallen war. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Alzenau hat versagt. Wieder wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutze der Bevölkerung nicht wahrgenommen, offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Der Staat entschuldigt sich damit, dass der Gewalttäter psychisch krank sein könnte. Gerade dann – erst recht in einer solchen Situation müssen solche Personen vorsorglich in Gewahrsam kommen. Die Eltern des kleinen Jungen und die Familie des mutigen Helfers sollten Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen.
Der Journalist Peter Tiede äußert sich auf Bild zu dem Blutbad
Ist der Kauf einer Solaranlage Made in China vielleicht ein Risiko?
Ist die Sorge berechtigt, dass China uns den Strom abstellt?
Die Sorge, dass China oder andere Akteure durch Fernsteuerung von Wechselrichtern Einfluss auf die deutsche Stromversorgung nehmen könnten, ist nicht völlig unbegründet. Der Artikel beschreibt ein reales Risiko, das durch die Abhängigkeit von importierten Technologien und unzureichender lokaler Infrastruktur zur Steuerung von Solaranlagen entsteht. Hier eine Analyse der Lage:
1. Hintergrund des Problems
- Wechselrichter sind essenziell für Solaranlagen: Sie wandeln den erzeugten Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom um.
- Viele in Deutschland genutzte Wechselrichter stammen von chinesischen Herstellern, die diese Geräte über Cloud-basierte Systeme fernwarten und steuern können.
- Mit dem geplanten „Solarspitzen-Gesetz“ soll diese Fernsteuerung zur Stabilisierung des Stromnetzes genutzt werden, was jedoch Sicherheitsrisiken birgt.
Fahrtenbuchauflage für die gesamte Fahrzeugflotte einer Firma?
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen (VG Aachen) ist eine Fahrtenbuchauflage grundsätzlich für alle Fahrzeuge eines Halters zulässig, jedoch gibt es dabei Einschränkungen und rechtliche Anforderungen.
Grundsätze der Fahrtenbuchauflage
Die Fahrtenbuchauflage wird in der Regel gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer des Fahrzeugs nicht festgestellt werden konnte. Ziel ist es, zukünftige Verstöße besser zu dokumentieren und den Fahrer identifizieren zu können.
Das VG Aachen hat entschieden, dass die Fahrtenbuchauflage nicht auf das Fahrzeug beschränkt sein muss, mit dem der Verstoß begangen wurde, sondern auch auf alle Fahrzeuge des Halters ausgeweitet werden kann, wenn dies zur Sicherstellung des Zweckes notwendig erscheint. Dies soll verhindern, dass der Halter durch eine Fahrzeugumschreibung die Auflage umgeht.