Inkasso-Check bei zweifelhaften Inkassoforderungen
Wir kämpfen schon lange gegen unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassogesellschaften a. Weil viele dieser Eintreiber mit eindringlicher, zum Teil bedrohlich wirkenden Formulierungen die Adressaten verunsichern, wurde zwischenzeitlich ein neuer online-Service der Verbraucherzentralen eingerichtet, die vom Bundesministerium gefördert wird. Wer nicht weiß, wie er sich weiter verhalten soll, kann ab sofort https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start anklicken und sich durch das angebotene Menü führen lassen. Wenn die Sache „faul“ ist, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden. Mir wären in der Regel nicht nur die Forderung als solches ab, wir rügen in der Regel auch die Art und Weise der „Bedrängnis“.
Aktuell lassen wir indirekt das Geschäftsgebaren der Creditreform Reutlingen Degner KG überprüfen, die in ihren Forderungskonten einmal Inkasso-Kosten berechnet, dann an einen „befreundeten“ Anwalt abgibt und der die gleichen Gebühren nochmals ansetzt. Daneben werden angebliche Auskunftskosten geltend gemacht. Auf Nachfrage wurden die Auskunftskosten bislang nicht nachgewiesen. In dem Zusammenhang wird auch die Formulierung im nachfolgendem Anwaltsschreiben geprüft, der bzgl. einer höchststreitigen Forderung folgendes ankündigt:
Telemedizin auf dem Vormarsch
Die Intenetplattformen Docdirekt, Medgate usw. haben bereits die medizinisch betreuende Zukunft eingeläutet. Was in Südwestdeutschland noch als Pilot-Projekt „Docdirekt“ läuft, ist in der Schweiz unter „Medgate“ längst die Regel. Man geht nicht mehr in eine Arztpraxis, der Arzt kommt zum vereinbarten Termin per Video-Chat oder Telefon zum Patienten. Was früher nur möglich war, wenn Patient und Arzt sich kannten, wird in Baden-Württemberg nun auch beim „Erstkontakt“ probiert. Die „Sprechstunde“ sieht hierbei so aus, dass der Patient seine Probleme dem Arzt schildert und sich der Arzt im Zweifel vom Patient oder einzelnen Körperteilen „ein Bild“ macht. Wenn dem Arzt die Informationen entsprechend ausreichen, hat er künftig die Lizenz zur Diagnose. Im weiteren Schritt soll später das Fernrezept und das Fernattest zukommen.
Räumungsfristverlängerung ist nicht (mehr) einfach zu bekommen
Im Februar 2017 wurden die Mieter einer Wohnung in Hessen rechtskräftig zur Räumung der angemieteten Wohnung verurteilt, da der Vermieter das Mietverhältnis im Juli 2016 rechtswirksam gekündigt hatte. Kündigungsgrund war dabei ein erheblicher Zahlungsverzug der Mieter mit dem Mietzins. Im Urteil gewährte das Gericht den Mietern noch eine Räumungsfrist bis zum 30.04.2017. Die Mieter beantragten nun beim LG Darmstadt, diese Räumungsfrist um ein ganzes Jahr, bis zum 30.04.2018 zu verlängern. Trotz hinreichender Bemühungen wären sie nicht imstande gewesen, eine neue Wohnung zu finden. Diese Behauptung unterstrichen die Mieter dadurch, dass sie vier Wohnungsanzeigen aus dem Internet vorlegten, auf die sie sich allerdings erfolglos beworben hätten. Weiter gaben die Mieter auch an, sie hätten auch noch mehrere Besichtigungstermine gehabt und auch dort nur Absagen erhalten und auch ihre Anrufe bei potentiellen Vermietern wären erfolglos geblieben. Diese Darstellung war jedoch dem Gericht zu vage und zu schwammig.
Die Forderung nach Konfessionszugehörigkeit kann diskriminierend sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mischt sich in die Auswahlkriterien kirchlicher Arbeitgeber ein. Künftig ist es so, dass das Erfordernis einer Kirchenmitgliedschaft für Stellenbewerber Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein kann. Dabei ginge es nicht um die Einmischung in den Ethos kirchlicher Arbeitgeber, sondern um die Feststellung, ob die Voraussetzung einer bestimmten Konfession in Blick auf den Ethos eines kirchlichen Arbeitgebers im Einzelfall wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei.
[EuGH, Urteil vom 17.04.2018, AZ:C-414/16]
Ärztlicher Aktionismus als häufigste Todesursache?
Das weist Gerd Reuther anhand statistischer Erhebungen in einem Fokus-Beitrag aus dem Jahre 2017 nach. Das eigentliche Problem liege darin, dass die ärztlichen Behandlungen auf 700 Millionen pro Jahr gestiegen sind und damit die Patienten einer Überdosis Medizin ausgesetzt seien. Dabei geht es nicht nur um Gelenkprothesen bei einer 90-Jährigen oder Chemotherapien im letzten Lebensmonat, da geht es auch um unerwünschte Medikamentenwirkungen, die nicht erkannt werden und für circa 60.000 bis 70.000 Todesfälle verantwortlich sind. Da geht es auch um die 30.000 Todesfälle wegen Infektionen während der Krankenhausaufenthalte. Reuther räumt ein, dass es zwischenzeitlich eine Reihe lebensrettender und lebensverlängernder Maßnahmen gibt. Aber die Mehrzahl auch heutiger Behandlungen ist nicht besser als der Spontanverlauf. Es habe sich ärztlicher Aktionismus breitgemacht ohne nachgewiesenen Patientennutzen. Die Folge: behandlungsbedingte Krankheiten und Tod.