Das Bundeskartellamt hat der Molkerei Theo Müller die Übernahme von FrieslandCampina genehmigt. Theo Müller vertreibt die Marken Müllermilch und Weihenstephan, künftig auch Landliebe. Was im Regal nach Konkurrenzprodukten aussieht, füllt künftig ausschließlich die Kassen von Theo Müller. Theo Müller baut damit seine Marktmacht weiter aus. Der SPIEGEL spricht von einer Megafusion der Molkereien.

Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt redete die Fusion schön, weil die Molkerei einen Geschäftsbereich an eine Dritte Molkeier veräußern müsse. Damit hätte Theo Müller im Bereich Milchreis erhebliche Zugeständnisse gemacht. Unterm Strich kommt das Ganze vor wie Ausreden und allgemeines Gefasel.

Was ist die Aufgabe des Bundeskartellamtes? Das Bundeskartellamt hat unter Anwendung des Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkungen (GWB) für die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs zu sorgen. Es reklamentiert und bekämpft vorallem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht, sowie die Einschränkung von Wettbewerbsverhalten unabhängiger Marktteilnehmer. Mit der Genehmigung der Übernahme von Landliebe durch Müllermilch und Weihenstephan baut Theo Müller seine ohnehin schon beängstigende Marktmacht weiter aus und das Bundeskartellamt nickt ab. Genau das, was es zu verhindern gilt, goutiert die Behörde.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 18. Januar 2023 einem Hotelier Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie zuerkannt.

 

Verschiedene Oberlandesgerichte hatten zuvor solche Ansprüche teilweise abgelehnt. Jetzt herrscht Klarheit. Der Bundesgerichtshof unterscheidet, ob die Auflistung der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger, die zu einer Betriebsschließung führen, in den Versicherungsbedingungen „abschließend“ aufgezählt sind oder auch solche Krankheiten den Versicherungsfall auslösen können, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt waren, bei Eintreten des Versicherungsfalles aber dann im Gesetz standen.

Die Presseerklärung Nr. 12/2023 des Bundesgerichtshofs lautet wie folgt:

Das OLG Stuttgart hatte in zweiter Instanz einen Fall zu prüfen, bei der ein Rechtsanwalt vom unterlegenen Prozessgegner bei Google mit einem Stern und dem Kommentar „Kritisch: Professionalität … nicht empfehlenswert“ bewertet wurde. Das geht nicht. Der Rechtsanwalt machte zu Recht einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Verlierer geltend.

 

Zunächst einmal spricht der Umstand, dass der Bewerter gegenüber der Gegenseite verloren hat, eher für den Anwalt (nach dem Motto: Beschimpfungen vom Gegner sind gute Werbung). Doch sagt das Oberlandesgericht, dass letztlich nur diejenigen einen Anwalt bewerten dürfen, dessen Mandant sie sind oder waren. Ausstehende haben gar keine hinreichende Bewertungsgrundlage, um die Leistung des Rechtsanwalts zu beurteilen.

Er trägt seinen Oberlippenbart wie ein Komiker. Sonst gilt Wolfgang Reitzle als knallharter Manager. Bei Continental wirft ich meine Aufsichtsrätin und der Konzernbetriebsrat nun lasches agieren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Entweder habe er Vorgänge nicht richtig geprüft oder sei zu lasch mit angehenden Ermittlungen umgegangen. Noch Ende 2021 soll Herr Reitzle gegenüber dem Handelsblatt erklärt haben, dass Continental am Dieselmanipulationen gar nicht mitgewirkt habe. Die Ermittlungen zeigen in eine andere Richtung. Man wundert sich, dass Reitzle die Situation so falsch einschätzt und „schwächelt“. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger glaubt, dass Reitzle aufgrund von Mehrfachposten und der damit verbundenen Mehrfachbelastung (Linde) schlicht überlastet sei und deshalb seinen Job bei Continental nicht richtig gemacht habe.

Continental hat nach Erkenntnissen der Ermittlungsverfahren die Motorensteuerung zur Manipulation der Dieselmotoren geliefert.

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover deutete nunmehr an, dass in einem Strafverfahren ein sogenannter Abschöpfungsbetrag festgelegt werden könne. Dieser bemesse sich am Umsatz, den Continental mit den Motorsteuerungsgeräten für Volkswagen erzielte. Es geht möglicherweise um € 250.000.000,00.