Angeblich gibt es drei Bewertertypen. (1) Die, dies dir gut meinen und ein Lob aussprechen wollen; (2) die gekauften, die loben, um die Person oder das Produkt nach vorn zu bringen (Fake-Bewertungen) und (3) Stinker, die einem eine reinwürgen wollen, die sich an jemand oder etwas rächen wollen, weil es nicht so abgelaufen ist, wie vom Kritiker gedacht. Nicht selten werden solche Negativbewertungen aus der Anonymität heraus vorgenommen. Wenn das der Fall ist, kann man oft etwas dagegen tun.

Das OLG Stuttgart hatte in zweiter Instanz einen Fall zu prüfen, bei der ein Rechtsanwalt vom unterlegenen Prozessgegner bei Google mit einem Stern und dem Kommentar „Kritisch: Professionalität … nicht empfehlenswert“ bewertet wurde. Das geht nicht. Der Rechtsanwalt machte zu Recht einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Verlierer geltend.

 

Zunächst einmal spricht der Umstand, dass der Bewerter gegenüber der Gegenseite verloren hat, eher für den Anwalt (nach dem Motto: Beschimpfungen vom Gegner sind gute Werbung). Doch sagt das Oberlandesgericht, dass letztlich nur diejenigen einen Anwalt bewerten dürfen, dessen Mandant sie sind oder waren. Ausstehende haben gar keine hinreichende Bewertungsgrundlage, um die Leistung des Rechtsanwalts zu beurteilen.

Er trägt seinen Oberlippenbart wie ein Komiker. Sonst gilt Wolfgang Reitzle als knallharter Manager. Bei Continental wirft ich meine Aufsichtsrätin und der Konzernbetriebsrat nun lasches agieren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Entweder habe er Vorgänge nicht richtig geprüft oder sei zu lasch mit angehenden Ermittlungen umgegangen. Noch Ende 2021 soll Herr Reitzle gegenüber dem Handelsblatt erklärt haben, dass Continental am Dieselmanipulationen gar nicht mitgewirkt habe. Die Ermittlungen zeigen in eine andere Richtung. Man wundert sich, dass Reitzle die Situation so falsch einschätzt und „schwächelt“. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger glaubt, dass Reitzle aufgrund von Mehrfachposten und der damit verbundenen Mehrfachbelastung (Linde) schlicht überlastet sei und deshalb seinen Job bei Continental nicht richtig gemacht habe.

Continental hat nach Erkenntnissen der Ermittlungsverfahren die Motorensteuerung zur Manipulation der Dieselmotoren geliefert.

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover deutete nunmehr an, dass in einem Strafverfahren ein sogenannter Abschöpfungsbetrag festgelegt werden könne. Dieser bemesse sich am Umsatz, den Continental mit den Motorsteuerungsgeräten für Volkswagen erzielte. Es geht möglicherweise um € 250.000.000,00.

Den „Käse ins Rollen“ gebracht hat Hochland selbst, in dem es noch 2020 auf den Verpackungen des Käses „Grünland“ ausdrücklich mit den Worten geworben hat „Milch von Freilaufkühen“. Wer denkt, dass sich diese Tiere auf der Weide austoben, geht von falschen Vorstellungen aus. „Freilaufkühe“ ist eine eigene Wortschöpfung des Lebensmittelproduzenten Hochland und sagt nichts anderes aus, als dass die Kühe, die ihr Leben in einem Stall verbringen, dort anscheinend nicht dauerhaft angebunden sind, sondern sich im Stall frei bewegen können. Der Begriff suggeriert dem Kunden aber etwas anderes. Sie sollen an das „Weide-Idyll“ glauben und denken, dass die Kühe im Freien grasen.

 

Ist das Etikettenschwindel oder mehr? Foodwatch hat als Verbraucherorganisation eine Umfrage gestartet: 78 % der Verbraucher in Deutschland denken (unter Berücksichtigung der grünen Verpackung), dass die Kühe auf saftig-grünen Weiden grasen.