Ist der Totschlag an Sabrina nicht doch als Mord zu qualifizieren?
Sabrina, Opfer aus Stockach
Marcel K. hatte vor dem Landgericht Konstanz in erster Instanz gestanden, am Freitag, den 13.01.2023 seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Stockach erdrosselt und dann über die Balkonbrüstung geworfen zu haben. Erst Tage später wurde Sabrina gefunden.
Das Landgericht Konstanz hat die Mordmerkmale der niedrigen Bewegründe und der Heimtücke verneint und den Täter „nur“ wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin wurde das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 12.07.2023 nun mit den Feststellungen vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neue Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Konstanz zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof wirft dem Landgericht vor, seine rechtliche Würdigung der Voraussetzung einer heimtückischen Tötung auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen rechtsfehlerhaft spekulativ in Erwägung gezogen zu haben. Der Bundesgerichtshof hat Erörterungsdefizite in der rechtlichen Prüfung festgestellt. Jetzt muss überprüft werden, ob der Täter nicht niedrige Beweggründe hatte. Das ist grundsätzlich eine weiteres Mordmerkmal.
Wertschwankungen bei Einziehungsgegenständen
Die Staatsanwaltschaft versucht immer wieder die Vorteile, die ein Täter durch eine Straftat erlangt hat, im Wege der Einziehung zu beschlagnahmen.
Bei Einziehungsgegenständen, die Wertschwankungen unterliegen, kommt es für die Bestimmung des Wertes des Erlangten auf § 73 Abs. 1, § 73 c StGB auf den Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen der Einziehung des Wertes von Taterträgen an. Den die Abschöpfung muss spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter aus der Tat zog. Wertsteigerungen oder Wertverluste, die der ursprüngliche Gegenstand erfährt, bevor der Täter ihn erlangt oder nachdem er ihn nicht mehr innehat, tangieren sein Vermögen nicht.
Blitzer überkleben ist straflos!
Auch wenn die Behörden etwas anderes in den Raum stellen und "ermitteln". Das Überkleben von Blitzern ohne Schädigung des Gerätes ist keine Straftat.
Nachdem Unbekannte in Chemnitz den „Super-Blitzer“ durch das bloße Überkleben der Blitzer-Scheibe mit Panzertape außer Gefecht gesetzt haben, wurde wegen Sachbeschädigung ermittelt.
Da das Panzertape aber ohne Rückstände entfernt werden konnte, scheint eine derartige Ermittlung höchst fragwürdig.
Zur Bejahung des Tatbestandes der Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB kann grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung führen. Dies allerdings nur, wenn die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einen größeren Aufwand erfordert. Das Entfernen von Panzertape ohne Rückstände scheint dabei aber eindeutig weder sonderlich zeit- noch kostenaufwändig.
Winterkorn hat wieder „Fuß“
Martin Winterkorn wurde schon einmal an seinem Bein operiert. Eigentlich ist das keine besondere Mitteilung. Wäre da nicht der größte Wirtschaftsstrafprozess der Nachgeschichte. Martin Winterkorn wurde zur Symbolfigur für den Dieselskandal, hat sich allerdings zum Höhepunkt des Skandals seinerzeit in den Ruhestand verabschiedet und zum Prozessauftakt eine Krankmeldung vorgelegt. Ob an Martin Winterkorn mehr als nur Symbolik dran ist, soll ein Strafprozess vor dem LG Braunschweig zeigen. Dort hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.
Ursprünglich sollte der Prozess 2021 beginnen. Wegen Beinproblemen wurde der Prozessbeginn vertagt auf den 03.09.2024. Jetzt hat sich Martin Winterkorn erneut operieren lassen. Die Deutsche Presseagentur meldet, dass die OP gut verlaufen sei, Winterkorn aber körperlich insgesamt sehr geschwächt sei. Das Gericht hält bislang an seinem Prozessbeginn zum 03.09.2024 fest. Es bleibt abzuwarten, ob Martin Winterkorn bis dahin prozesstauglich genesen ist.
Eintrag im Führungszeugnis
Im Führungszeugnis wird vermerkt, ob, wer und warum vorbestraft ist. Es gibt das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis gibt Auskunft, welche rechtskräftigen Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden im Bundeszentralregister erfasst sind. Das erweiterte Führungszeugnis gibt auch Auskunft über geringfügige, insbesondere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen. Entgegen landläufiger Meinung werden darüber hinaus auch Jugendstrafen oder freiheitsentziehende Maßregeln der Sicherung und Besserung von Jugendlichen im Erziehungsregister eingetragen, einer besonderen Abteilung des Bundeszentralregisters. Eintragungen dort werden erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht (wenn zwischenzeitlich nichts Neues angefallen ist).