Die Kommunikation mittels Briefen, E-Mails, SMS, etc. ist privat und Nutzer möchten sich darauf verlassen können, dass dieser Austausch auch privat bleibt. Der Gesetzgeber erkennt dieses hohe Gut des Schutzes der nicht-öffentlichen Kommunikation an und schützt es sogar im Grundgesetz.

Das in Art. 10 GG normierte Briefgeheimnis schützt nicht nur verschlossene Briefe, sondern auch Postkarten und Pakete. Wer fremde, an einen bestimmten Adressaten gerichtete Post öffnet, macht sich u.U. sogar gem. § 202 StGB strafbar. Das Kommunikationsgeheimnis, früher Fernmeldegeheimnis genannt, dehnt den Schutzbereich des Briefgeheimnisses auch auf „unkörperliche“ Kommunikation, wie bspw. E-Mails und Chat-Nachrichten aus. Erkennbar private Nachrichten, die über elektronische Kommunikationsmittel versendet werden, dürfen daher auch nicht einfach ohne Einverständnis des Absenders weitergeleitet werden. Ebenfalls von Art. 10 GG umfasst, ist das Postgeheimnis, welches den Schutz von Kommunikationsinhalten auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger beschreibt. Betroffen sind daher v.a. Mitarbeiter der Paket- und Briefbeförderungsdienstleister.

 

Das Postgeheimnis umfasst neben dem Inhalt der Postsendung auch Adressaten- und Absenderdaten.

Seit das kanadische Parlament letzte Woche eine Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet hat, welche die Verbrechensverfolgung auf dem Mond ermöglicht, drängt sich die Frage auf, wie Verbrechen auf dem Mond zu ahnden sind.

Insbesondere die Frage: Ist Mord auf dem Mond strafbar?

 

Wäre der Mond ein rechtsfreier Raum, müsste eine Strafbarkeit grundsätzlich verneint werden.

Dies ist in Zeiten, in denen Grundstücke auf dem Mond käuflich erworben werden können, immer mehr Mondmissionen stattfinden und sogar Weltraumtouristen nichts Außergewöhnliches mehr sind jedoch nur schwer vertretbar und daher strikt abzulehnen.

Mangels Staatsgebiets, Staatsgewalt und Staatsvolk ist der Mond unstreitig auch kein Staat.

 

Vielmehr handelt es sich bei dem Mond um einen internationalen Gemeinschaftsraum, in dem durch steigendes Menschenaufkommen Regeln und Gesetze gelten müssen. Aus diesem Grund existiert bereits der sogenannte „Weltraumvertrag“, dieser umfasst jedoch kein Strafrecht und hilft somit bei der Verfolgung eines Mordes auf dem Mond nicht weiter.

Über Jahrzehnte hinweg wurde der Todeszeitpunkt von Verstorbenen wesentlich nach der Henßge-Tabelle berechnet. Claus Henßge war der ehemalige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Essen. Er hat den Abkühlungsprozess von Leichen genau erfasst und immer mehr präzisiert. Die Methodik ist Standard für die Einschätzung eines Todeszeitpunktes, insbesondere für die Überprüfung von Alibi-Angaben verdächtiger Personen. Wird ein lebloser Körper frühzeitig aufgefunden, kann der Todeszeitpunkt bestimmt werden nach folgenden Indizien:

 

  • Ausprägung, Wegdrückbarkeit und Umlagerbarkeit der Leichenflecke
  • Eintritt, Ausprägung, Lösung der Leichenstarre
  • Mechanische Erregbarkeit der Muskulatur
  • Elektrische Erregbarkeit der Muskulatur
  • Abkühlung der Leiche.

 

Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

 

Angeklagt war ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Mann. Er fiel einer Polizeistreife durch seine Fahrweise auf. Der Angeklagte hatte jedoch nach eigenen Angaben mit einem Freund gewettet, dass er sich nicht erneut von der Polizei anhalten lassen werde, nachdem er schon einige Tage zuvor kontrolliert worden war. Der Angeklagte fuhr deshalb mit hoher Geschwindigkeit durch den Ort davon. Obwohl der Streifenwagen bis auf 130 km/h beschleunigte und Anhaltesignale gab, mussten die Beamten schließlich die Verfolgung abbrechen, um keine unbeteiligten Dritten zu gefährden. Kurze Zeit später konnte die Polizei jedoch das Fahrzeug und damit auch den Angeklagten ausfindig machen und zur Rede stellen.

 

Die Staatsanwaltschaft erhob aufgrund seiner Flucht Anklage gegen den jungen Mann beim Amtsgericht. Dieses sprach den Angeklagten im Sommer 2020 des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig. Es erlegte ihm unter Anwendung von Jugendrecht eine Geldauflage von 1.000,00 € auf und verpflichtete ihn, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. Zudem entzog es ihm die Fahrerlaubnis und verfügte eine Sperrfrist von einem Jahr auf Wiedererteilung.

 

Der rechtskräftig wegen Raubmord verurteilte Richard Schuh wurde in Tübingen enthauptet. Nur 95 Tage später wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe abgeschafft. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erfolgt die letzte Hinrichtung 1981 noch 166 Hinrichtungen. Werner Teske, Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit war 1981 rechtswidrig wegen vollendeter Spionage und versuchter Fahnenflucht verurteilt und am 26. Juni 1981 in Leipzig hingerichtet worden. Das war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR und auf deutschem Boden. Auf Wikipedia sind in einer Liste von in der DDR hingerichteten Personen sämtliche Opfer mit ihrem Schicksal namentlich benannt.