Ursprünglich wollte ihm der Freistaat Bayern, der die Fehlurteile zu verantworten hat, lediglich € 25,00 pro Tag zahlen, insgesamt also € 70.000,00. Mollath ließ sich dies nicht gefallen, letztlich hat der psychiatrische Maßregelvollzug an einer gesunden Person dessen Leben verpfuscht und ruiniert.

So sieht es jedenfalls Benjamin Schreiber, der 1997 in den USA (Iowa) wegen Mordes mittels Axt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Begnadigung verurteilt worden war. Schreiber erlitt 2015 als Häftling eine Blutvergiftung mit Organversagen. Zuvor hatte er noch eine Patientenverfügung erstellt, in der er klar regelte, dass er nicht wiederbelebt werden will. Allenfalls Schmerzmittel seien ihm zu verabreichen. Als Schreiber im Sterben lag, entschieden sich die Ärzte trotzdem zu einer Wiederbelebung, und das gleich fünf Mal. Laut des Gefängnisarztes war Schreiber auch für einige Minuten klinisch tot.

 

Nachdem Benjamin Schreiber ins Leben „zurückgeholt“ wurde, verlangte er nunmehr seine Freilassung, weil er die Strafe bis an sein natürliches Lebensende abgesessen habe.

Entscheidungen der Gerichte ergehen im Namen des Volkes. Und daran müssen sie sich auch jederzeit messen lassen. Die Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September 2019 im Hinblick auf die Hasskommentare gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast haben wir dieser Vorgabe gemessen. Die Kernaussage der Entscheidung war, dass gegen Frau Künast gerichtete Kommentare bei Facebook wie „Drecksfotze“ oder „Stück Scheiße“ nach Meinung der Richter sich gerade noch „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ bewegt hätten und deshalb die Klage von Frau Künast wegen Diffamierungen unbegründet sei.

In Zwei Fällen bestätigte der BGH die Freisprüche des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Berlin.

Im Hamburger Verfahren ging es um zwei miteinander befreundete Frauen im Alter von 85 und 81 Jahren, welche wohl an mehreren nicht lebensbedrohlichen, aber dennoch ihre Lebensqualität und Handlungsmöglichkeiten einschränkenden Krankheiten litten. Die Unterstützung hierbei machte der von den Frauen konsultierte Sterbehilfeverein von einem neurologisch- psychiatrischen Gutachten zur Beurteilung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit abhängig. Der Angeklagte, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie erstellte dieses Gutachten, wobei er an der Entschlossenheit und den wohlbedachten Suizidwünschen keinen Zweifel hatte. Der Angeklagte war bei der Einnahme der tödlich wirkenden Medikamente auf Verlangen der Frauen anwesend und leitete nach Eintritt der Bewusstlosigkeit, wie von den Frauen gewünscht, keine  Rettungsmaßnahmen ein.

Thema auf dem diesjährigen 70. Deutschen Anwaltstag war unter anderem:

Die deutsche Anwaltschaft begrüßt die Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung, insbesondere auch aus Prozess ökonomischen Gründen. Das Ergebnis wäre nämlich nicht nur weniger Fehler und eine bessere Beweisbarkeit von Rechtsfehlern, sondern gerade auch die Vermeidung überlanger Prozesse bei Richter wechseln oder der Beweisbarkeit von Zeugenaussagen.