Der Massenmörder Steven Paddock feuerte mehr als 1100 Schüsse auf die Teilnehmer eines Countrymusik-Festivals und tötete dabei 58 Menschen, mehr als 800 wurden verletzt. Weil der Mann in seiner Hotelsuite sich unbemerkt mit über 2 Dutzend Schusswaffen und große Mengen Munition einrichten konnte, haben Opfer und Überlebende Angehörige Schadensersatzansprüche gegen den Hotelkonzern geltend gemacht. Das Verfahren endete jetzt mit einer Vereinbarung. Der Hotelkonzern betonte, dass dies kein Schuldeingeständnis sei, es ginge vor allem darum, die Opfer und Angehörige der Überlebenden in ihrem ‚Heilungsprozess‘ zu unterstützen.

Die US-Umweltbehörde EPA, die den Dieselskandal losgetreten hat, hat in verschiedenen Modellen bei VW, Audi, Porsche und Bentley eine Software gefunden, die regelmäßig die Verbrauchswerte der Fahrzeuge „schönt“. Im Testbetrieb laufen die Fahrzeuge pro Liter 400 Meter weniger als angegeben mit der Folge, dass ein geringerer Verbrauch „gemessen“ wird. Wir haben bereits 2015 eine entsprechende Klage gegen einen VW-Händler eingereicht und zuletzt im Juli 2018 vor zu hohem Spritverbrauch als wesentlicher Mangel gewarnt und darauf hingewiesen, dass die „Verbrauchslüge“ möglicherweise in der Summe größer ist als der Diesel-Skandal.

Wird eine Patientin einer geschlossenen psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung fixiert, hat sie Anspruch auf Schadenersatz.

 

Eine unfallbedingte Verletzung, die nicht zur Fahruntüchtigkeit führt, hindert nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Donaueschingen in einer mittlerweile häufigen Fallgestaltung: Wenn Versicherer wegen erhobener Schmerzensgeldansprüche wissen, dass der Geschädigte verletzt war, stellen sie sich immer häufiger auf den Standpunkt, dass ihm dann kein Ersatzanspruch für den Ausfallschaden zustünde. Er hätte ja ohnehin nicht fahren können.

Im Donaueschinger Fall kam hinzu, dass der Geschädigte nach dem Unfall vorsorglich ein Krankenhaus aufsuchte, dort aber nach einer Untersuchung noch am selben Tag entlassen wurde. Weil der Geschädigte im Prozess nachgewiesen hat, fahrtüchtig gewesen zu sein, sprach ihm das Gericht die Nutzungsausfallentschädigung zu.

[Quelle: Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 12.6.2019, 1 C 37/18]

Anmerkung:

Es ist zwischenzeitlich zu einer Unart der Versicherungen geworden, einem verletzten Verkehrsteilnehmer berechtigte Nutzungsentschädigung zu versagen mit dem Argument, der eigene Versicherungsnehmer hat den Unfallgegner so schwer verletzt, dass er ohnehin nicht mehr fahren kann. Dann soll es auch nichts geben!

Wir kämpfen in jedem Einzelfall dafür, dass Nutzungsausfall noch bezahlt wird, denn man muss ein Fahrzeug nicht immer selbst führen, sondern steht einem selbst und nahen Dritten zur Verfügung, und nach einem Unfall eben nicht mehr. Der Nutzungsausfall ist am Fahrzeug anzuknüpfen und nicht am Fahrer.

Korrektur zu oben: es ist eigentlich keine 'Unart', es ist vielmehr eine Frechheit, wie die Versicherungen versuchen, die Ansprüche der Geschädigten zu beschneiden, wo es geht.

Aktuell praktiziert die Sparkassen-Versicherung diese Argumentation in einer konkreten Unfallabwicklung. Wir halten dagegen.

Gewährt eine Gebäudeversicherung vertraglich Versicherung für den Fall des Rohrbruchs (d.h. „für ein meist punktuelles Ereignis“), so tritt der Versicherungsfall nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden durch den Rohrbruch hervorgerufener Wasserschäden ein, sondern bereits mit der Schädigung des Rohres, die zu dem Wasseraustritt geführt hat. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Schädigung schon vor Abschluss des Vertrages vorlag, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall in den Haftungszeitraum fällt.