Soweit ersichtlich haben wir als erste Kanzlei aus Deutschland für mehrere Mandanten aus Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Strafanzeige erstattet wegen gefährlicher Körperverletzung, u.a. gegen den Bürgermeister. Ischgl entwickelte sich Anfang März 2020 zum Corona-Hotspot außerhalb Italiens schlechthin. Während auf der italienischen Seite infizierte Menschen schon im Krankenhaus lagen, wurde auf der österreichischen Seite noch munter weitergefeiert. Vieles spricht dafür, dass zahlreiche Kneipenbetreiber das locker sitzende Geld der Tagesurlauber noch mitnehmen wollten, obwohl sie wissen mussten, dass in Ischgl und Umgebung schon Infektionsfälle bekannt waren. Mehr noch: Die Gefahr wurde offenbar heruntergespielt.

Wenn Unternehmen (Umwelt)Schäden anrichten, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Im Dieselskandal ist dies bislang noch gar nicht konkret zur Sprache gekommen. Der österreichische Jurist Dr. Christoph Kathollnig hat in der Legal Tribune Online vom 29.02.2020 (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vw-abgasskandal-emissionen-todesfaelle-gesundheit-kausalitaet/) eine Haftung für die kausalen Gesundheitsschäden durch den VW-Abgasskandal verlangt. Studien zu Folge sollen durch die im Zeitraum 2008 bis 2015 verkauften manipulierten 2,6 Millionen Dieselfahrzeuge und durch den damit verbundenen Schadstoffausstoß etwa 1.200 vorzeitige Todesfälle in Europa zu beklagen sein.

Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrend Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltsfach an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach Paragraf 46 c Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu kontrollieren ist.

Wer bei einem Zusammenprall auf einer Skipiste geschädigt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, sofern er nicht gegen die Verhaltensvorschriften auf Skipisten (FIS-Regeln) verstoßen hat. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Rechtsstreit zweier Skifahrer.

Die Angehörigen und überlebenden Opfer des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 könnten einen Amtshaftungsanspruch gegen den deutschen Staat haben. Der Attentäter Anis Amri war nämlich bis dahin gewerblicher Drogendealer. Das heißt, er lebte von Drogenverkauf. Das wäre womöglich ein Haftgrund gewesen, denn die Behörden wussten das. Wäre Amri verhaftet worden, so der Anwalt mehrerer Opfer, hätte er die Tat nicht ausüben können.