War der Lockdown staatlich verordnet, steht den betroffenen Unternehmern möglicherweise ein viel weitgehender Entschädigungsanspruch zu, als bislang in der Öffentlichkeit und von Verbänden diskutiert wird. Wir haben bundesweit für eine Reihe von Gastronomen, Hotelbetriebe, Schausteller, Diskothekenbetreiber, Einzelhändler, Künstler wegen Veranstaltungsausfall u.a. Entschädigungsanträge gestellt, soweit die verordnete oder faktische Betriebsschließung der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes beruht und in der Folge zum Stillstand des Geschäftsbetriebes geführt hat. Der gesetzliche Laub Download war politisch beabsichtigt und nach der Gemengelage wohl auch (in der Intensität) vorsorglich sinnvoll. Von ganzen Branchen wurden hierbei Sonderopfer abverlangt, die zumindest analog zu einem Entschädigungsanspruch führen. Davon umfasst ist grundsätzlich der durchschnittliche Umsatz, der durch die Betriebsschließung verloren ging. Im Zweifel berechnet sich der Umsatzverlust aus den Vergleichsmonaten bzw. Vergleichswochen des Vorjahres.

Skiurlauber, die im Februar/März 2020 in Ischgl waren, werden seit einigen Tagen von einem Verbraucherschutzverein VSV aus Österreich mit einer Sammelklage beworben. Das Problem ist nur:

Eine Sammelklage gibt es im österreichischen Recht gar nicht. Das was hier Verbraucherschutzverbände als Sammelklage ankündigen, ist eine Hilfskrücke, allenfalls die Abtretung von Rechten an VSVund am Ende eine schlichte Klagehäufung. Die Aktivitäten des Peter Kolba gegen die Verantwortlichen in Ischgl sind in erster Linie politisch motiviert. Kolba gehörte der Vergangenheit der Liste Pilz (eine grüne Gruppierung) an. Der VSV (Verbraucherschutzverein) ist in Konkurrenz entstanden zum VKI (Verein für Konsumenteninformation), für den der Vorstand Peter Kolba jahrelang alles Leiter der Abteilung Recht tätig war und dann eigene Wege ging. Kolba gehörte der Vergangenheit der Liste Pilz (eine grüne Gruppierung) an. Wir empfehlen einen Besuch auf der Seite http://www.himko.at/Ueber-mich/, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Das Management der Phoenix Reisen GmbH scheint komplett versagt zu haben. Wohl aus Gewinnsucht ist die MS Artania noch am 13. März 2020 mit 800 Urlaubern in See gestochen, im Bewusstsein nirgends mehr anlegen zu dürfen. Eine Kreuzfahrt ist das nicht und wird es auch nicht mehr. Vielmehr sollen die Passagiere in den nächsten Tagen ausgeflogen werden.

 

Während die Deutschen hier kaum noch das Haus verlassen dürfen, das öffentliche Leben heruntergefahren wurde, schickte die Phoenix Reisen GmbH 1.000 Passagiere auf Kreuzfahrt durch „infizierte Gewässer“. 200 Urlauber sind wohl vor der Abreise von Board gegangen und Heim geflogen, der Rest fuhr als „Risiko-Dampfer“ los. Ein deutscher Heimkehrer wurde bereits auf das Coronavirus positiv getestet. Eine Entwicklung, die die Verantwortlichen bei Phoenix Reisen GmbH und an Board der MS Artania nicht nur hätten voraussehen können, sondern hätten voraussehen müssen.

 

Dies hat Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter zur Folge. Hierbei geht es nicht nur um nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, sondern um Nötigung und Freiheitsberaubung sowie evtl. auch gefährliche Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Ermittlungen zur Ausbreitung des Coronavirus im beliebten Wintersportort Ischgl aufgenommen. Wie die Behörde mitteilte, geht sie dem Verdacht nach, dass ein Gastronomiebetrieb Ende Februar einen positiven Test einer Mitarbeiterin nicht den Gesundheitsbehörden gemeldet habe. "Es ist unbekannt, um welchen Betrieb es sich dabei handeln soll und ob tatsächlich Meldepflichten verletzt wurden", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher werde nun ermittelt. Das Land Tirol und die Tourismusbranche vor Ort waren in den vergangenen Tagen scharf kritisiert worden, weil der Skitourismus mit seinen Après-Ski-Partys die internationale Ausbreitung des Coronavirus verstärkt haben könnte.

[ Siehe hierzu unseren Bericht vom 23.03.2020 unter http://www.lawinfo.de/index.php/28-ausgewaehlte-rechtsgebiete/schadensersatzrecht/1007-prozesslawinenwarnung-fuer-ischgl-strafanzeige-gegen-den-buergermeister ]

Soweit ersichtlich haben wir als erste Kanzlei aus Deutschland für mehrere Mandanten aus Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Strafanzeige erstattet wegen gefährlicher Körperverletzung, u.a. gegen den Bürgermeister. Ischgl entwickelte sich Anfang März 2020 zum Corona-Hotspot außerhalb Italiens schlechthin. Während auf der italienischen Seite infizierte Menschen schon im Krankenhaus lagen, wurde auf der österreichischen Seite noch munter weitergefeiert. Vieles spricht dafür, dass zahlreiche Kneipenbetreiber das locker sitzende Geld der Tagesurlauber noch mitnehmen wollten, obwohl sie wissen mussten, dass in Ischgl und Umgebung schon Infektionsfälle bekannt waren. Mehr noch: Die Gefahr wurde offenbar heruntergespielt.