Straßenverkehr: Jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft
Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist erst einmal wirksam. Er erwächst in Rechtskraft, wenn der Betroffene hiergegen nichts unternimmt. Immer wieder wird dem Adressaten eine falsche Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen, ein undeutliches Foto vorgelegt oder es ist überhaupt die falsche Person.
Vorvergangene Woche hat nicht nur das Polizeipräsidium Konstanz in der Umgebung einen Blitzmarathon durchgeführt. Über 24 Stunden wurden an „neuralgischen Stellen“ Kontrollstellen eingerichtet und Messungen durchgeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis waren es 77 Kontrollstellen. Angeblich waren 1.800 Autos zu schnell. Gemessen wurden knapp 50.000 Kraftfahrzeuge. So gesehen ist die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht besonders hoch. Insgesamt sind 1.597 Verwarnungen ausgesprochen worden, 188 Fahrzeugführeranzeigen geschrieben worden, wovon 13 Delinquenten so schnell waren, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Wenn das mal gut geht!
Baden-Württemberg setzt künftig auf die digitale Strafakte. In einem Pilotprojekt probt Ulm den Abschied von der Papierakte. Staatsanwälte, Richter und Polizisten sollen die notwenigen Daten elektronisch eingeben. In einem ersten Schritt setzt das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Ulm die elektronische Strafakte ein. Bis 2025 sollen die übrigen Gerichte und Behören in Baden-Württemberg folgen. Der Austausch soll über eine verschlüsselte „Datenautobahn“ einhergehen. Auf die elektronische Strafakte sollen dann die Beteiligten Behörden zugreifen, aber auch die Verteidiger oder Nebenklägervertreter.
Sonderkündigungsschutz: Ein bisschen schwanger gibt es nicht
Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen knüpft an das tatsächliche Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung. Die Folge: Die Schwangere muss nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger war. Das ist nicht immer einfach.
Will die Arbeitsnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über den Anstandsbeweis möglich, aber nur auf typische Geschehensabläufe anwendbar. Ausgehend von einem typischen Geschehensablauf könne nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur Ermittlung des Zeitpunkts der Konzeption vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Termin nur 266 Tage zurück gerechnet werden. Damit weicht diese Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. Diese rechnet 280 Tage zurück. Das LAG meint, dies sei mit typischen Schwangerschaftsverläufen nicht in Deckung zu bringen.
Ritter Sport: Quadratisch.Praktisch.Krieg.
Oder wie es der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk ausdrückt: „Quadratisch.Praktisch.Blut“
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Baden-Württemberg ist dabei seinem Produkt und seiner langjährigen Werbekampagne selbst einen K.O.-Schlag zuzusetzen. Die Ritter Sport GmbH hat vor kurzem erklärt, dass man sich dem allgemeinen Boykott gegen Russland nicht anschließen wolle und daher weiterhin Schokolade nach Russland liefere. Russland sei ein wichtiger Markt für den schwäbischen Schokoladenhersteller. Rund sieben Prozent mache das Geschäft nach Russland aus. Man könne daher die Produktion nicht nach unten fahren.
In der Öffentlichkeit kam das gar nicht gut an, auch wenn Schokoladenexport (noch) nicht auf der bisherigen Sanktionsliste steht. Es geht um die Positionierung des Markenherstellers.
Eigenbedarfskündigungen: Wie lange muss der Vermieter den Mieter auf den Wegfall des Eigenbedarfs hinweisen?
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, muss er den Mieter – wenn er ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vermeiden will – auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinweisen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof klargestellt.
Dieser Zeitpunkt ist für das Bestehen einer Hinweispflicht grundsätzlich auch maßgebend, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin des Mieters vereinbaren. Der BGH lehnt also eine nachvertragliche Hinweispflicht des Vermieters ab. Er begründet dies mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und eines effektiven Rechtsschutzes.