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Achtung: ControlExpert GmbH kürzt gezielt Schadensersatzansprüche bei Unfallschäden

RAin Marita Rohde am 15. Dezember 2020 | Verkehrsrecht

In Fachkreisen ist es kein Geheimnis, dass Kfz-Versicherungen für die Versicherer nicht lukrativ sind. Daher sind Versicherungsgesellschaften stets bemüht, ihre Kosten aus Schadensersatzforderungen gering zu halten. Auch aufgrund einer großen Konkurrenz sparen oder besser gesagt kürzen Versicherungskonzerne gerne, wo es nur geht.

 

Sehr beliebt sind mittlerweile Rechnungskürzungen bei Unfallschäden. Die Gutachten oder auch die Reparaturrechnungen zerpflückt die Versicherung meist nicht selbst, sondern reicht sie an externe Helfer weiter. Dahinter steckt eine Gattung williger Versicherungsdiener, die bundesweit arbeiten und zu großen Organisationen gewachsen sind. Platzhirsch in diesem „Drückergewerbe“ ist die ControlExpert GmbH aus dem rheinischen Langenfeld. Die ControlExpert GmbH gilt als verlängerte Hand der Kfz-Versicherer, die eine grenzwertige Schadenregulierung betreiben und systematisch Rechnungen kürzen. Dahinter steckt ein „Bombengeschäftsmodell“. Selbstverständlich weisen Versicherer und die ControlExpert GmbH diese Vorwürfe hartnäckig zurück. 

 

Bei der ControlExpert GmbH handelt es sich um ein Unternehmen für die digitale Schaden- und Wartungsabwicklung welches laut Internetseite „maßgeschneiderte Lösungen mit Spargarantie“ anbietet. Es versteht sich von selbst, dass derartige „Auftragskürzer“, wenn sie von Versicherungen eingeschaltet werden, die Aufgabe haben, den Schaden klein zu rechnen bzw. einzelne Schadenspositionen zu streichen. Andernfalls wäre es betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, ein bereits eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten erneut prüfen zu lassen. Ehemalige Mitarbeiter derartiger Dienstleister berichten, dass sie mindestens 120 Euro pro Rechnung streichen müssen. Laut Branchenberichten schaffen es die Prüfdienste auf diesem Weg, Gutachten im Schnitt um 350 Euro pro Vorgang zu drücken.

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BGH urteilt nicht vor März 2021 über die umstrittenen ‚Thermofenster‘ bei Dieselfahrzeugen von Daimler

RA Oliver Hirt am 12. Dezember 2020 | Kaufrecht

Ob sogenannte Thermofenster schon für sich gesehen einen Betrug darstellen oder auch gesonderte Mechanismen als illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von Daimler enthalten sind, wird der Bundesgerichtshof erst im kommenden Jahr entscheiden. Offensichtlich verhindert Daimler im Hintergrund eine höchstrichterliche Entscheidung. Denn schon 2 x haben Kläger kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ihre Klage ohne Angabe von Gründen zurückgenommen. Die Anwälte waren fortan mundfaul. Das spricht für den Abschluss einer Geheimvereinbarung.

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Der Mindestlohn steigt von 2021 bis 2022 in vier Stufen an

Lawinfo.de am 11. Dezember 2020 | Arbeitsrecht

Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 € je brutto je Zeitstunde steigt zum Jahreswechsel.

 

- 01.01.2021 auf 9,50 €

- 01.07.2021 auf 9,60 €

- 01.01.2022 auf 9,82 €

- 01.07.2022 auf 10,45 €

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Rückruf: Bei Hyundai brennt’s

RA Rafael Fischer am 08. Dezember 2020 | Kaufrecht

Bei dem Hyundai-Modell „Kona“ können die Batterien brennen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb einen Rückruf des Modells wegen drohender Brandgefahren der Batterie verfügt. Nach Herstellerangaben geht es in Deutschland um 6.000 Exemplare. Grundsätzlich sind auch andere Hersteller betroffen, doch sind vermehrt in Südkorea die Elektro-SUV wegen überhitzten Batterien in Brand geraten.

Wem das zu „heiß“ ist, der sollte darüber nachdenken, das Fahrzeug zurückzugeben und Rückabwicklung zu verlangen. Wer ein Elektro-SUV Kona gekauft hat, möchte sicherlich keinen „Feuerstuhl“. Batteriezellen müssen sicherer werden.

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Für VW wird es abermals eng: auch der Dieselmotor EA 288 scheint mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet

RA Oliver Hirt am 07. Dezember 2020 | Kaufrecht

Als der Dieselskandal vor ca. 5 Jahren in den USA den Anfang nahm und dann nach Europa und insbesondere Deutschland herüberschwappte, ging es um die Motorenreihe EA 189. Die Verantwortlichen bei VW versicherten in der Folgezeit, dass andere Motoren, wie beispielsweise der EA 288, vom Dieselskandal nicht betroffen seien. Mit dieser Aussage hervorgetan hat sich insbesondere der VW-Chef Herbert Diess. Jetzt sieht es so aus, als wäre diese Angabe gelogen gewesen. Unabhängig davon, dass dies dann Folgen für den amtierenden VW-Chef hätte, wären weitere Millionen Fahrzeuge betroffen. Denn der EA 288 ist der Nachfolgemotor früherer Modelle.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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