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Nachtrag zum EuGH: Thermofenster sind illegal

RA Rafael Fischer am 21. Dezember 2020 | Kaufrecht

Nachdem der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom Donnerstag, 17.12.2020 ein klares aber längst überfälliges Urteil gesprochen hat, steht fest, dass erneut in Deutschland Millionen Diesel-Fahrzeuge illegal unterwegs sind. Im Ergebnis dürften das fast alle Diesel-Fahrzeuge sein, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden.

 

Während sich Mercedes, BMW, Fiat (eigentlich alle Diesel-Fabrikanten) in der Vergangenheit gerne vom VW-Konzern distanziert haben, steht jetzt fest, dass die Anderen auch nicht besser sind. Wer den Ausnahmefall zur Regel macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass der Abschaltmechanismus dem Motorschutz dient. Fast alle Diesel-Fahrzeuge fahren durchweg umweltschädlich. Die reduzierten Rahmenbedingungen treten quasi in der Praxis gar nicht ein. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun gefordert die illegalen Zustände „abzuschalten“ und die Fahrzeughersteller zu Fahrzeugrückrufen aufzufordern. Geschieht dies nicht, macht sich möglicherweise der Staat selbst haftbar. Die deutsche Umwelthilfe steht schon in den Startlöchern. Sie verlangt den Austausch der funktionsuntüchtigen Abgaskatalysatoren.

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Der EuGH hat entschieden

RA Oliver Hirt am 18. Dezember 2020 | Kaufrecht

Der Europäische Gerichtshof erklärt jedwede Abgasmanipulation für illegal. Jedes Fahrzeug, dass mit einer Software ausgestattet ist, die erkennt, ob sich der Wagen im Prüfzyklus befindet oder auf freier Strecke, ist vom Hersteller illegal manipuliert worden. Denn bei den meisten Fahrzeugen läuft im Test die Abgasrückführung bei Laborbedingungen so, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im normalen Fahrbetrieb ist das dann in der Regel nicht mehr der Fall. Die Stickoxidbelastung steigt um ein Vielfaches.

 

Der Entscheid aus Luxemburg stellt nicht nur die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge in Frage, sondern auch neuer Fahrzeuge. Denn die Entscheidung dürfte somit auch das Ende des „Thermofensters“ einläuten. Hier hatten die Hersteller oft damit argumentiert, dass die Überschreitung der Grenzwerte notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das gilt aber nicht, wenn die Ausnahme zur Regel wird. Einige Gerichte werteten die Thermofenster-Technik als „ausreizen der technischen Möglichkeiten“. Das geht jetzt nicht mehr.

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Achtung: ControlExpert GmbH kürzt gezielt Schadensersatzansprüche bei Unfallschäden

RAin Marita Rohde am 15. Dezember 2020 | Verkehrsrecht

In Fachkreisen ist es kein Geheimnis, dass Kfz-Versicherungen für die Versicherer nicht lukrativ sind. Daher sind Versicherungsgesellschaften stets bemüht, ihre Kosten aus Schadensersatzforderungen gering zu halten. Auch aufgrund einer großen Konkurrenz sparen oder besser gesagt kürzen Versicherungskonzerne gerne, wo es nur geht.

 

Sehr beliebt sind mittlerweile Rechnungskürzungen bei Unfallschäden. Die Gutachten oder auch die Reparaturrechnungen zerpflückt die Versicherung meist nicht selbst, sondern reicht sie an externe Helfer weiter. Dahinter steckt eine Gattung williger Versicherungsdiener, die bundesweit arbeiten und zu großen Organisationen gewachsen sind. Platzhirsch in diesem „Drückergewerbe“ ist die ControlExpert GmbH aus dem rheinischen Langenfeld. Die ControlExpert GmbH gilt als verlängerte Hand der Kfz-Versicherer, die eine grenzwertige Schadenregulierung betreiben und systematisch Rechnungen kürzen. Dahinter steckt ein „Bombengeschäftsmodell“. Selbstverständlich weisen Versicherer und die ControlExpert GmbH diese Vorwürfe hartnäckig zurück. 

 

Bei der ControlExpert GmbH handelt es sich um ein Unternehmen für die digitale Schaden- und Wartungsabwicklung welches laut Internetseite „maßgeschneiderte Lösungen mit Spargarantie“ anbietet. Es versteht sich von selbst, dass derartige „Auftragskürzer“, wenn sie von Versicherungen eingeschaltet werden, die Aufgabe haben, den Schaden klein zu rechnen bzw. einzelne Schadenspositionen zu streichen. Andernfalls wäre es betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, ein bereits eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten erneut prüfen zu lassen. Ehemalige Mitarbeiter derartiger Dienstleister berichten, dass sie mindestens 120 Euro pro Rechnung streichen müssen. Laut Branchenberichten schaffen es die Prüfdienste auf diesem Weg, Gutachten im Schnitt um 350 Euro pro Vorgang zu drücken.

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BGH urteilt nicht vor März 2021 über die umstrittenen ‚Thermofenster‘ bei Dieselfahrzeugen von Daimler

RA Oliver Hirt am 12. Dezember 2020 | Kaufrecht

Ob sogenannte Thermofenster schon für sich gesehen einen Betrug darstellen oder auch gesonderte Mechanismen als illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von Daimler enthalten sind, wird der Bundesgerichtshof erst im kommenden Jahr entscheiden. Offensichtlich verhindert Daimler im Hintergrund eine höchstrichterliche Entscheidung. Denn schon 2 x haben Kläger kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ihre Klage ohne Angabe von Gründen zurückgenommen. Die Anwälte waren fortan mundfaul. Das spricht für den Abschluss einer Geheimvereinbarung.

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Der Mindestlohn steigt von 2021 bis 2022 in vier Stufen an

Lawinfo.de am 11. Dezember 2020 | Arbeitsrecht

Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 € je brutto je Zeitstunde steigt zum Jahreswechsel.

 

- 01.01.2021 auf 9,50 €

- 01.07.2021 auf 9,60 €

- 01.01.2022 auf 9,82 €

- 01.07.2022 auf 10,45 €

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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