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Der neue Bußgeldkatalog

Lawinfo.de am 12. Mai 2021 | Verkehrsrecht

Fahrverbote werden doch nicht so streng umgesetzt, wie ursprünglich geplant. Hier wurde nachgebessert. Sonst wäre bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h bereits ein einmonatiges Fahrverbot die Folge, wer beispielsweise eine 30er Zone falsch einschätzt und mit 21 km/h in stiller Nacht durch die Straße fährt, verlor nach der alten Fassung seinen Führerschein.

 

Damit bleibt es bei der bisherigen Schallgrenze von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts. Richtig teuer wird es dann, wenn man sein Fahrzeug gar nicht bewegt und falsch parkt.

 

Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutz-Streifen oder das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro.

 

Wer unberechtigterweise auf einen Schwerbehindertenparkplatz sein Fahrzeug abstellt, zahlt nicht nur 35 Euro, sondern 55 Euro. Diese werden auch fällig, wer einen E-Auto-Ladeplatz zuparkt. Das Zustellen von Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen kostet künftig 100 Euro.

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Vom Erbvertrag kann nur bei schweren Verfehlungen zurückgetreten werden

RA Rafael Fischer am 10. Mai 2021 | Erbrecht

Haben sich die Parteien im Erbvertrag kein Rücktrittsrecht vorbehalten, ist ein Rücktritt nur bei besonders schweren Verfehlungen des Bedachten möglich.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Köln. In dem Fall hatte der Erblasser mit seiner Frau einen Erbvertrag geschlossen, in dem sich beide gegenseitig als Erben eingesetzt hatten. Später erklärte er notariell den Rücktritt vom Erbvertrag und setzte seine Kinder als Alleinerben ein. Frau und Kinder streiten nun darüber, ob der Rücktritt wirksam war.

Die Richter am OLG entschieden zugunsten der Ehefrau.

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Die Revision im Strafrecht soll aufgewertet werden

Konlex.de am 09. Mai 2021 | Strafrecht

Die Prozessordnung sieht bislang vor, dass ein Strafverteidiger nach Eingang der Urteilsgründe einen Monat Zeit hat, um die Revision zu begründen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Die Praxis zeigt, dass diese Frist in Großverfahren praktisch zu kurz bemessen ist. Im sog. NSU-Urteil umfasst das Urteil selbst 3.025 Seiten. Das Verhandlungsprotokoll umfasst nochmals ca. 11.300 Seiten. Man ahnt es schon: In der Praxis ist bei einer solchen Fülle eine ordentliche Revisionsprüfung und Fassung der Begründung eigentlich nicht seriös durchführbar.

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Volkswagen hat auch beim Golf VII (EA288 TDI 2.0 EU 6) betrogen und muss Schadensersatz bezahlen

RA Oliver Hirt am 08. Mai 2021 | Schadenersatzrecht

Der Diesel-Skandal war bislang verknüpft mit dem Vorgängermodell, mit dem Motor EA189. VW hat immer behauptet, beim Nachfolgemodell nicht betrogen zu haben. Das OLG Naumburg hat jetzt festgestellt, dass das nicht stimmt. In dem betreffenden Golf VII war nach Feststellungen des OLG eine Abschaltrichtung verbaut, weil die Motorsteuerung für den Betrieb auf einem Kfz-Prüfstand und den normalen Fahrbetrieb verschiedener Einstellungen vorsieht, wobei im Prüfzyklus der Ausstoß an NO2 verringert wird, und zwar über eine Änderung der Katalysatorfunktion. Das sei eine unzulässige Abschalteinrichtung.

 

Das Interessante ist, dass sich das Gericht sogar auf eigene Angaben von VW selbst stützen konnte. Denn das Unternehmen war in dem Verfahren letztlich gezwungen gewesen, interne Unterlagen zu präsentieren, die den Vorwurf sogar bestätigten.

 

Zur Berechnung des Schadensersatz ging das OLG davon aus, dass ein Golf VII eine Lebensdauer von etwa 250.000 km hat und da an dieser Gesamtreichweite sich die Anrechnung des Nutzungsvorteils orientiert und nicht nur 200.000 km, wie viele Gerichte bislang angenommen haben.

 

Was bedeutet das Urteil Käufer eines Motorentyps EA288 (bspw. im Golf, Passat, A4, Q5, A6, SEat oder Skoda) ?

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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangssperre ab

Konlex.de am 07. Mai 2021 | Allgemein

Mit der Entscheidung vom 05. Mai 2021 hat das Bundesverfassungsgericht staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie als zulässig und verhältnismäßig eingestuft, zumindest nach vorläufiger Betrachtung. Bis in der Sache eine Hauptentscheidung fällt, ist Corona in Deutschland hoffentlich „Geschichte“.

 

Nicht nur die FDP hat gegen die „Bundes-Notbremse“ geklagt, sondern auch eine Reihe von Bürgern und Initiativen.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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