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Der Strafprozess gegen Winterkorn verzögert sich erneut

RA Oliver Hirt am 12. April 2021 | Strafrecht

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Gesamtvorstand von Volkswagen, Martin Winterkorn, hätte am 20.04.2021 beginnen sollen. Wegen der Corona-Pandemie ist der Verfahrensbeginn auf den 16.09.2021 diesen Jahres verlegt worden. Das Gericht setzt seit 130 Verhandlungstagen aus. Damit wird vor Ende 2023 kaum ein Urteil zu erwarten sein. Angeklagt ist gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gegenüber den Käufern und Behörden.

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Kleidsame Arbeitszeit

RAin Marita Rohde am 01. April 2021 | Arbeitsrecht

Wer bereits in Uniform zur Arbeit erscheinen muss, bspw. bei einem privaten Wachunternehmen und sich schon zu Hause entsprechend einkleidet kann dieses Anziehen nicht als Arbeitszeit vergütet verlangen, wenn sich der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, sich zu Hause umzuziehen oder erst an der Arbeitsstelle.

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BGH-Richter darf im Dieselskandal nicht entscheiden, wenn er privat selbst gegen VW klagt

Lawinfo.de am 31. März 2021 | Allgemein

Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Beschluss entscheiden. Der vorsitzende Richter hatte den Prozessbeteiligten angezeigt, dass er selbst einen VW mit einer verbotenen Abschalteinrichtung erworben und deshalb eine Schadensersatzklage gegen den Konzern erhoben habe. In dem zu entscheidenden Fall ging es um eine Schadensersatzklage eines Audi-Fahrers gegen die Volkswagen AG. Die VW-Anwälte waren daraufhin der Auffassung, dass im konkreten Fall ein Grund vorliege, der Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters rechtfertige. Der BGH bestätigte, dass schon der Einbruch vermieden werden soll für den Fall, dass ein Richter in einem Verfahren nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat und eine Konstellation vorgegeben sei, die Zweifel an der Unparteilichkeit und an der Unvoreingenommenheit des Richters rechtfertigen. Es kommt nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist. Es reicht schon die nicht ganz fern liegende Möglichkeit aus. In Süddeutschland würde man sagen: Das hat sonst mehr als ein komisches „Gschmäckle“.

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VW: Unehrliches Verhalten des Aufsichtsrates

Rafael Fischer am 29. März 2021 | FISCHERhatRECHT

Der Aufsichtsrat tut nach außen das, was er tun muss. Er hat vergangene Woche offiziell Schadensersatz von Martin Winterkorn, Robert Stadler und den Vorständen der anderen Motorenmarken verlangt. Damit entgeht der Vorstand zum einen den Vorwurf, die Schuldigen des Dieselskandals nicht belangt zu haben, zum anderen geht es um Geld. Hinter den Kulissen sollen Winterkorn und Stadler geschont werden. Ihnen wird bislang nur Fahrlässigkeit, nicht aber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen. Warum? Es geht um die D&O-Versicherung der Manager, deren Haftpflichtversicherung. Diese tritt aber nur für Ansprüche ein, die fahrlässig, also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich dem Konzern zugefügt worden sind. Muss die Versicherung einspringen, schont es das Vermögen der Herren Winterkorn und Stadler. Ob diese Argumentation am Ende so durchzuhalten ist, ist fraglich, weil in den Strafanklagen gegen Winterkorn und Stadler den Herren Vorsatztaten vorgeworfen werden.

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VW geht wegen des Diesel-Skandals nunmehr selbst gegen Winterkorn und Stadler vor

RA Oliver Hirt am 26. März 2021 | Allgemein

Volkswagen verlangt von Ihrem ehemaligen Vorstand Martin Winterkorn und dem Audi-Vorstand Rupert Stadler Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, der 2015 an die Öffentlichkeit kam. In erster Linie werde man die ehemaligen Manager wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Bzgl. anderer VW-Vorstandsmitglieder seien keine Verstöße festgestellt worden.

 

Hauptvorwurf ist unter anderem, dass spätestens nach einer hausinternen Krisensitzung, am 27.07.2015, unterlassen worden sei, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Diesel-Motoren, die in den Jahren 2009-2015 in den USA vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Vielleicht beantwortet sich die Frage, weshalb Winterkorn nichts gemacht hat ganz einfach: Aus seiner Sicht war wenig zu veranlassen. Er wusste ja von der Mogelei. Mit anderen Worten: Winterkorn hat sich wahrscheinlich „täterkonsequent“ verhalten.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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