Mit der Entscheidung vom 05. Mai 2021 hat das Bundesverfassungsgericht staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie als zulässig und verhältnismäßig eingestuft, zumindest nach vorläufiger Betrachtung. Bis in der Sache eine Hauptentscheidung fällt, ist Corona in Deutschland hoffentlich „Geschichte“.

 

Nicht nur die FDP hat gegen die „Bundes-Notbremse“ geklagt, sondern auch eine Reihe von Bürgern und Initiativen.

 

Auf den ersten Blick erscheint den Verfassungsrichtern eine zeitliche Einschränkung der Bürgerrechte im Angesicht der Gefälligkeit der Pandemie als probates Mittel.

 

[Beschluss BVerfG, Beschluss vom 05.05.2021, Az. 1 BvR 781/21]

Die Begründung im Wortlaut: