Vollstreckungsabteilung jagt "Bäckerkönig"
Der Ex-Bäckerkönig aus dem Saarland, der sich immer gerne im Scheinwerferlicht gesonnt hat, führt jetzt ein Schattendasein". Allerdings mit Zähnen, die er nie bezahlt hat. Daher betreiben wir ihn. Die BILD berichtet hierüber in ihrer Saarlandausgabe vom 19.11.2014. Klicken Sie hier"
"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname
Der Name „Waldmeister“ ist für ein Kind im Personenstandsregister nicht eintragbar. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen ein Elternpaar in die Grenzen. Die Richter machten deutlich, dass das Wort „Waldmeister“ im deutschen Sprachraum u.a. mit einer Bezeichnung für Speiseeis, einer Geschmacksrichtung in Erfrischungsgetränken, einem Beruf und vor allem mit einer Pflanze assoziiert werde.
Geschäftsführer der Enorm Verlagsgesellschaft haftet für "Medienbrief" persönlich
Die vermeintlich lukrativen Medienbriefe des ehemaligen Verlegers Norbert Fuhs entpuppen sich nach Darstellung der Neuen Osnabrücker Zeitung immer mehr als verseuchte Papiere. Das gilt sogar für diejenigen Gesellschafter (Anleger), die die Medienbriefe in den letzten vier Jahren abgestoßen und aufgekündigt hatten. Der ehemalige Verleger Norbert Fuhs hatte Anlegern bei Kündigung die Einzahlungsumme regelmäßig vollständig erstattet um zu verschleiern, dass der Verlag erhebliche Verluste gemacht hatte.
Scheidungskosten gegenüber Finanzamt absetzbar
Grundsätzlich können seit 2013 Prozesskosten für private Rechtsstreitigkeiten nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Seither sind die Finanzämter aufgrund einer Änderung des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) gehalten, private Prozesskosten nur dann noch als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Rechtsstreit die Existenz des Steuerzahlers gefährdet.
Motor aus - Handy am Ohr
Das Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten, das weiß jeder. Das gibt sogar einen Punkt. Das Handy-Verbot am Lenkrad gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 1/14) das Ausschalten des Motors an der roten Ampel spart nicht nur Benzin,