Stalking im Betrieb kann zur fristlosen Kündigung führen
Verstößt ein Arbeitnehmer schwerwiegend gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann dies eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ob zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Geklagt hatte ein Verwaltungsangestellter.
Vorratsbeschluss und Stimmrechtsausschluss
Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ien konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.
Teilunwirksamkeit von Staffelmietverträgen
Vorsicht bei vorschneller Annahme der Unwirksamkeit von fehlerhaften Staffelmietverträgen. Oft sind diese nur zum Teil unwirksam. Hiervor warnt der Bundesgerichtshof (BGH).
Verdeckte Videoüberwachung bei Zigarettendiebstahl
Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer - im Streitfall zehnjähriger - Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual allerdings nicht ohne Weiteres verwertet werden. Auf diese prozessuale Besonderheit wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Verkäuferin hin.
Störende Fahrgeräusche eines Luxusautos können zur Rückgabe berechtigen
Kann der Verkäufer eines Luxus-Cabrios einen bei geschlossenem Verdeck ertönenden Pfeifton nicht beseitigen, kann der Käufer zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt sein.
Das musste sich der Verkäufer eines Cabrios vor dem Landgericht (LG) Coburg sagen lassen, wo er zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 EUR verurteilt wurde. Der Käufer hatte mehrfach störende Windgeräusche beanstandet, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 – 130 km/h auftraten. Als der Verkäufer diese nicht beseitigen konnte, erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer bestritt einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche dem Stand der Serie.