Versicherung muss Gelegenheit haben, einen beschädigten Gegenstand zu begutachten
Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung nicht bezahlen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht (AG) München die Klage eines Hauseigentümers gegen seinen Versicherer ab. Als nach einem Gewitter mit Blitzeinschlägen in der Nähe des Wohnhauses seine Heizungsanlage nicht mehr funktionierte, hatte er Ersatzansprüche aus seiner Brandversicherung geltend gemacht.
Der Deal: Absprache der Verfahrensbeteiligten im Strafprozess
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung für Absprachen in Strafsachen (§ 257 c StPO), welche auch als "Deals" bezeichnet werden, für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt.
Allerdings müssen diese Absprachen den strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hierbei stellten die Richter des Bundesverfassungsgerichts klar, dass alle Formen einer informellen Absprache, die sich nicht an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, grundsätzlich unzulässig sind.
Fahrverbot bei Teilnahme an illegalem Autorennen
Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen "kostet" einen 24-jährigen Auszubildenden aus Dortmund eine Geldbuße von 400 EUR und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Sanktion hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. Dieser hatte sich an einem Abend an einem illegalen Autorennen beteiligt.
Mobbing: Auch in Deutschland bald Schmerzensgelder in Millionenhöhe?
In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsgerichte zunehmend mit Klagen von Mobbing-Opfern auseinanderzusetzen. Auch wenn „Mobbing“ selbst im Gesetz bislang nicht eigenständig geregelt ist, so ist in der Rechtsprechung doch längst anerkannt, dass Betroffenen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht, sofern sie ihrer Beweislast nachkommen können.
Bei Beleidigungen droht Kündigung auch ohne Abmahnung
Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr auch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das zeigt ein von Amts- (AG) und Landgericht (LG) Coburg entschiedener Fall, bei dem verbal rabiaten Mietern erfolgreich gekündigt wurde.