Mobbing: Auch in Deutschland bald Schmerzensgelder in Millionenhöhe?
In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsgerichte zunehmend mit Klagen von Mobbing-Opfern auseinanderzusetzen. Auch wenn „Mobbing“ selbst im Gesetz bislang nicht eigenständig geregelt ist, so ist in der Rechtsprechung doch längst anerkannt, dass Betroffenen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht, sofern sie ihrer Beweislast nachkommen können.
Bei Beleidigungen droht Kündigung auch ohne Abmahnung
Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr auch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das zeigt ein von Amts- (AG) und Landgericht (LG) Coburg entschiedener Fall, bei dem verbal rabiaten Mietern erfolgreich gekündigt wurde.
Wann steht Lebensgefährte dem Ehegatten gleich?
In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Jahre 1962 war geregelt, dass bei Versammlungen der Eigentümer sich jeweils auch vom Ehegatten vertreten lassen kann. Das Oberlandesgericht Köln hatte nun zu entscheiden, ob eine Eigentümerin der Gemeinschaft sich auch von ihrem Lebensgefährten vertreten lassen darf. Der Senat sagte „ja“, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Wann liegt eine strafbefreiende Selbstanzeige vor?
Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dem Urteil lag zugrunde, dass der Angeklagte mit unwahren Angaben über den Entwicklungsstand von Produkten Anleger, die Anteile der Gesellschaft zu einem überhöhten Preis erworben hatten, um nahezu 3 Mio. Euro geschädigt hatte. Daneben hatte er es pflichtwidrig unterlassen, für das Jahr 2000 eine inländische Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierdurch hatte er Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von mehr als 5,8 Mio. DM
Immobilienverkäufer muss über schikanösen Nachbar aufklären
Der Verkäufer eines Wohnhauses muss den Erwerber auch ungefragt über Umstände aufklären, die für den Kaufentschluss wesentlich sind, wenn der Erwerber redlicher Weise Aufklärung erwarten darf. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch für das schikanöse Verhalten eines Nachbarn, das jedes sozialübliche und im nachbarschaftlichen Miteinander zu tolerierende Maß übersteigt.