Achtung: HUK-COBURG geht auf die eigenen Versicherungsnehmer los
Unter Bezugnahme auf E.1.2.AKB (Allgemeine Kaskobedingungen) verlangt die HUK-COBURG von einem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an den Unfallkosten des Gegners in Höhe von € 2.500,00, weil der Fahrer nach einem Parkunfall nach einer Wartezeit lediglich Name und Adresse hinter den gegnerischen Scheibenwischer geklemmt hat und somit keine Feststellungen hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit ermöglicht hat. Mit anderen Worten: Die Versicherung unterstellt ihrem Versicherungsnehmer, dass er zum Ende des Schulunterrichts gegen Mittagszeit alkoholisiert war oder unter Drogen stand, auch wenn es hierfür keinerlei Anhaltspunkte gab.
In Deutschland bleiben jährlich mehr als 1.000 Tötungsdelikte unentdeckt
In Großstädten wie Frankfurt dürfte die Dunkelziffer noch höher sein. In Deutschland werden nur etwa 2 % aller Leichen obduziert, indem die Leiche geöffnet wird, um die Todesursache herauszufinden. In anderen europäischen Ländern liegt die Quote zwischen 30 und 50 %. Das führt schließlich zu ganz anderen Ergebnissen.
Feststellung der Vaterschaft und Verjährung des Pflichtteils
Wird eine Vaterschaft erst 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers rechtskräftig festgestellt, ist ein Pflichtteilsanspruch des Kindes bereits verjährt.
Maßvolle Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen stellt keine Erhöhung der Betriebsgefahr dar
Mit einer Geschwindigkeit von ca. 150 km/h versuchte der Fahrer eines SEAT auf einer Autobahn im Ruhrgebiet, auf einem Teilstück auf dem keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, einen auf der rechten Fahrspur fahrenden Dacia zu überholen. Als der SEAT nahezu auf der Höhe des Dacia war, wechselte der Fahrer des Dacia ohne ersichtlichen Grund und ohne den Fahrspurwechsel anzuzeigen gleichfalls auf die Überholspur. Es kam zum Unfall.
Öko-Test-Verlag unterliegt Konstanzer Pharma-Unternehmen
Es gibt Unternehmen, die ein hohes Ansehen genießen und die im Ruf stehen, dass das „Geld verdienen“ bei Ihnen nicht an erster Stelle stünde. Dazu dürfte eigentlich auch der Öko-Test-Verlag gehören, der mit seinem Label Produkte auszeichnet,
"Das ÖKO-TEST-Magazin will … den Gebrauchsnutzen der uns umgebenden Dinge untersuchen; aber nicht nur Waren, sondern den Verhältnissen entsprechend auch Lebensbereiche, Lebensumstände. Untersuchungskriterien sind nicht mehr Preis, praktische Form, Pflegeleichtigkeit, Geschmack, sondern Gesundheit, soziale Verantwortung, Verantwortung für das Ökosystem, in dem wir leben". So lautet zumindest die Aussage des Öko-Test Magazin über sich selbst in einem Beteiligungsprospekt.
Dass dahinter wohl eher knallharte wirtschaftliche Interessen verfolgt werden, tritt nicht so offen zutage, wurde nun aber einmal mehr in einem Verfahren deutlich, in dem unsere Kanzlei die Interessen eines kleineren Konstanzer Pharma-Unternehmens gegen den Öko-Test-Verlag vertrat.