"Gaga-Anwalt" hat keinen Anspruch auf Widerruf
Ein Augsburger Rechtsanwalt nervte im vergangenen Frühjahr eine Konstanzer Immobilienmaklerin so sehr, dass sie ihn in einer Whatsapp als „gaga“ bezeichnete. Als der Anwalt das las, verlangte er von der Immobilienmaklerin postwendend eine Widerrufserklärung und dazu noch ein Schmerzensgeld von insgesamt € 5.000,00. Die nachfolgende Klage beim Landgericht Konstanz blieb erfolglos. Das Gericht wies den Anwalt aus Augsburg darauf hin, dass Äußerungen und Wertungen innerhalb eines Dialogs von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das gilt auch bei einem Whatsapp-Verkehr.
Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken
Zur Fragestellung: Ehegatten bestimmen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestamt ihr gemeinsames Kind zum Schlusserben des Längstlebenden. Nach dem Tode eines Ehegatten verschenkt der Überlebende einen Großteil des Vermögens an einen Dritten und vermindert so das Erbe. Kann das erbende Kind von dem Dritten die Geschenke nach dem Tode des überlebenden Elternteils herausverlangen?
Keine MPU für Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
Ist einem Autofahrer der Führerschein entzogen worden und hatte er bei einer einmalig nachgewiesen Trunkenheitsfahrt weniger als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration, darf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten (MPU) abhängig gemacht werden, sofern nicht weitere Umstände hinzukommen, die künftigen Alkoholmissbrauch befürchten lassen.
Soft-Close-Automatik kann zu bösen Fingerverletzungen führen
Die Bild-Zeitung hat darüber berichtet, jetzt auch die Wirtschaftssendung Plusminus. Kordula S. aus NRW fehlt ein Stück vom Daumen. Der Schließmechanismus für die Autotür zwickte ihren Finger ab. Die Gutachter sah die Ursache in einem Spaltmaß und der Kraft des Motors als wesentliche Ursache. Nun verklagt sie BMW auf Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 €.
Identischer Vorgang, gleicher Hersteller, New York: der Geschädigte verklagt BMW auf mehr als 10 Millionen $.
Kameras am Auto können teuer werden
Wer sein Fahrzeug mit einer Videokamera ausstattet und dauerhaft den Verkehrsraum um das parkende Fahrzeug aufnimmt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld belegt werden. |
Das musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht München sagen lassen. Dort wurde sie wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt.