Oma Esken muss weg
Esken wird häufig als mitverantwortlich für das gravierende Wahldebakel der SPD bezeichnet. Ihre langjährige Führung, trotz deutlicher Rückschläge, wird von Kritikern als Zeichen dafür gewertet, dass sie in entscheidenden Momenten nicht überzeugend agiert hat. Auch der Umstand, dass ihr Co-Vorsitzender Lars Klingbeil inzwischen als treibende Kraft hinter den Koalitionsverhandlungen wahrgenommen wird, schwächt ihr persönliches Profil. Und sie ist gänzlich unsympathisch (also Minuspunkte wegen schlechter Wahlergebnisse und Führungsstil).
Esken hat mehrfach Positionen vertreten, die in der öffentlichen Debatte auf heftige Kritik gestoßen sind. Beispiele sind ihre Aussagen – etwa zu Polizeikritik, Migration und der Bewertung von Terroranschlägen –, die von vielen als unsensibel oder ideologisch überzogen wahrgenommen wurden. Solche Äußerungen haben nicht nur das Bild ihrer politischen Kompetenz getrübt, sondern auch interne Spannungen ausgelöst (also Minuspunkte wegen umstrittener politischen Äußerungen).
Der Slogan „Man kann den Mann nicht befördern, aber die Frau an seiner Seite feuern“ verweist darauf, dass Esken in einem schwierigen Machtgefüge agiert – ein Umfeld, in dem ihre Geschlechterzugehörigkeit immer wieder als doppeltes Kriterium herangezogen wird.
Einsichtsrecht des Gesellschafters einer GmbH
Auch einem Gesellschafter, der sich einem Konkurrenzunternehmen angeschlossen hat, kann die Einsicht in die Jahresabschlüsse der Gesellschaft grundsätzlich nicht verweigert werden. Bezieht sich die verlangte Auskunft auf wettbewerbsrelevante Informationen, kann die Entgegennahme der Informationen durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, für beide Seiten vertrauenswürdigen Treuhänder in Betracht zu ziehen sein. Nach einem Gesellschafterbeschluss über die Einziehung des Geschäftsanteils bleiben die Mitgliedschaftsrechte bis zur vollständigen Zahlung der Abfindung unberührt.
[OLG München, Beschluss vom 11.12.2007, Az. 31 Wx 48/07]
Wie lange gilt ein Tempolimit?
Antwort: Bis wieder ein Schild kommt und die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wird.
Thema: Durchgriffshaftung
Die Haftung einer GmbH ist gem. § 13 Abs. 2 GmbHG grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter kommen, was bedeutet, dass - sofern die Gesellschafter natürliche Personen sind – auch eine Haftung mit dem kompletten Privatvermögen in Betracht kommt. Da diese Durchgriffshaftung den allgemeinen Grundsätzen der Haftung einer GmbH widerspricht, lässt die Rechtsprechung eine solche nur aus drei Gründen zu:
1. Unterkapitalisierung der Gesellschaft
Eine Unterkapitalisierung liegt vor, wenn die GmbH für den angestrebten Geschäftsbetrieb mit vollkommen unzureichendem Kapital ausgestattet ist, sodass die Relation zwischen Stammkapital und dem mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Risiko als völlig unvertretbar erscheint. Bei normalem Geschäftsverlauf ist dann ein Misserfolg zu Lasten der Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Der BGH sieht dann den Haftgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) auf Seiten der Gesellschafter zum Nachteil der Gläubiger als gegeben an, was dazu führt, dass die Gesellschafter durch die Gläubiger direkt persönlich in Anspruch genommen werden können. Da die Gesellschafter die Schädigung der Gläubiger dann billigend in Kauf nehmen, bejaht der BGH diese deliktische Haftung, obwohl sich die Finanzausstattungspflicht der Gesellschafter grundsätzlich auf das Mindestkapital gem. § 5 GmbHG (€ 25.000,00) beschränkt.
2. Existenzvernichtender Eingriff durch die Gesellschafter
Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ebenfalls bejaht, wenn die GmbH durch betriebsfremden, kompensationslosen Vermögensentzug in die Gefahr der Insolvenz gerät. Das ist bspw. der Fall, wenn private Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvermögen getilgt oder Geschäftschancen entzogen werden. Sofern dieser Haftungsfall dann zur Insolvenz der Gesellschaft führt, hat die Gesellschaft einen Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschafter, d.h. die Gesellschaft ist so zu stellen, wie sie ohne das schädigende Ereignis stünde.
3. Treuepflichtverletzung der Gesellschafter
Die Gesellschafter einer GmbH unterliegen einer Treuepflicht, d.h. sie müssen sich gegenüber der GmbH loyal verhalten, ihre Zwecke aktiv fördern und Schaden von ihr abhalten. Auch bei einer Verletzung dieser Pflichten kann es zu einer Durchgriffshaftung der Gesellschafter kommen.
Alle drei Gründe, die zu einer Durchgriffshaftung führen, haben eins gemeinsam: Es handelt sich um eine gezielte Ausnutzung der beschränkten Haftung einer GmbH mit dem Vorsatz die Gesellschaft selbst oder Dritte zu schädigen.
In der Regel muss der Kündigung eine Abmahnung voraus gehen
Ein Arbeitgeber muss regelmäßig erst einmal abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der betroffene Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt gefehlt hat und zwar auch, wenn dies bereits am 3. Arbeitstag passiert.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin zum 01.08.2019 eingestellt. Nachdem sie am 01. und 02.08. vor dem Wochenende gearbeitet hat, blieb sie am 05. und 06.08. vereinbarungsgemäß zwecks Kindergarten-Eingewöhnung ihres Sohnes der Arbeit fern. Mit Schreiben vom 05.08. kündigte ihr der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 12.08.2019. Am 07.08. fehlte die Arbeitnehmerin unentschuldigt. Für den 08. und 09.08. liegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Mit E-Mail vom 08.08. kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigung ging der Arbeitnehmerin am 09.08. schriftlich zu. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage gegen die zweite, fristlose Kündigung und verlangte die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen hinsichtlich der ersten Kündigung. Der Arbeitgeber bestand auf seiner fristlosen Kündigung und war der Auffassung, dass es sich vorliegend um ein „gescheitertes Arbeitsverhältnis“ handelt. In diesem Fall sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen.