Wenn man weiß, wie man hinkommt, braucht man fünf Klicks, um die Entscheidung im Wortlaut aufzufinden. Schon an der äußeren Form fällt die erste Unkorrektheit auf!

 

Während das Oberverwaltungsgericht Sachsen und auch die sonstigen Gerichte in Deutschland grundsätzlich die Urteile und Beschlüsse so veröffentlichen, dass am Ende die jeweiligen Richter namentlich als Unterzeichner gekennzeichnet sind, fehlen hier erstmals die Namen der Richter. Das ist kein Zufall. Nimmt das Oberverwaltungsgericht die Richter in Schutz? Warum wurden die Namen im Vorfeld entfernt? Wir haben bereits gegen das gesamte Richterkollegium des 6. Senats, die Richter Matthias Dehoust, Suzanne Drehwald und Bernd Groschupp Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Bislang kam hinsichtlich diesen Personen noch keine „Richtigstellung“.

Die Bild-Zeitung berichtet am 08.11.2020, dass die „Querdenker“ nie vor hatten, sich an Auflagen zu halten. Das ist richtig. Das wussten auch die Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Urteil selbst iegt noch nicht vor. Einer der Unterzeichner dürfte jedoch der Vorsitzende des 6. Senats gewesen sein, Matthias Dehoust. Man darf davon ausgehen, dass sämtliche Richter nicht nur gewusst haben, was passiert, sie haben mit ihrem Urteil das, was geschehen ist, sehendes Auges provoziert. Ist Dehoust vielleicht selbst Querdenker? 

 

Dafür sprechen nicht unerhebliche Fakten:

Thilo Pfordte, Strafverteidiger des Ex-Audi-Chefs Rupert Stadler ist in seiner Eröffnungserklärung die Staatsanwaltschaft heftig angegangen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien ungerecht, überzogen wie beispielsweise die Telefonüberwachung seines Mandanten (die dann später prompt einen Haftgrund lieferte). Außerdem hätte Rupert Stadler allenfalls mit anderen Ex-Managern verklagt werden dürfen, nicht mit hierarchisch untergebenen Angestellten. Ob das wirklich nicht sein darf, darf bezweifelt werden. In erster Linie wirken die geltend gemachten Ansprüche auf Sonderbehandlung irgendwie arrogant. Das klingt fast so, wie wenn ein Mafiaboss zusammen mit dem Auftragsmörder, den er selbst angeheuert haben soll, nicht zusammen auf der Anklagebank sitzen möchte. Ob diese Rhetorik dem Mandanten hilft, wird man sehen.

 

Auffällig ist, dass gerade in Prozessen hoher öffentlicher Aufmerksamkeit Verteidiger manchmal zu Effekthascherei neigen, ohne dass hierbei genau erkennbar ist, ob das dem Mandanten nutzen wird.

 

Die Verteidiger von Rupert Stadler haben ihren Mandanten bereits am ersten Tag ganz schlecht aussehen lassen und das ganz ohne Worte.

Wie der Nachrichtensender ntv am 25.09.2020 berichtet, ist vor den Schweizer Gerichten letztinstanzlich festgestellt worden, dass das Schweizer Bankhaus Julius Bär Geld aus dem Staatsvermögen der DDR an die Bundesrepublik Deutschland auszahlen muss. Das Schweizer Bankhaus hatte sich geweigert, auf Schweizer Konten einbezahltes DDR-Vermögen zurückzuzahlen. Nachdem untere Instanzen der Bank zunächst Recht gaben, hat das Schweizer Bundesgericht nun entschieden, dass die knapp 140 Millionen Euro an den Berechtigten auszubezahlen sind. Das ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgabe (BvS) die Nachfolgerin der Treuhandanstalt die flüchtiges EZB-Geld aufgespürt hatte.

 

Beschämend ist, dass erst ein Bundesgericht in der Schweiz entscheiden muss, dass die Schweizer Bank Julius Bär das Geld nicht einfach behalten darf. Eine solche Grundeinstellung lässt an der Seriosität Schweizer Banken erheblich zweifeln. Es wäre interessant, wie viele Vermögen Schweizer Banken in den letzten Jahren so „eingesackt“ haben. Die Schweiz täte gut daran, verwaisten oder herrenlosem Vermögen ernsthaft nachzugehen und ggf. der legitimen Rechtsnachfolger zu suchen und zu finden (!), als sich selbst daran zu vergreifen. 

Es mehren sich Anzeichen dafür, dass Martin Winterkorn versuchen wird, sich dem Verfahren bzw. einem Urteil aus gesundheitlichen Gründen zu entziehen. Wenn der größte deutsche Wirtschaftsstrafprozess beginnt, wird der Hauptverdächtige Martin Winterkorn knapp 74 Jahre alt sein. Das Strafmaß für bandenmäßigen Betrug liegt bei zehn Jahren, im zweiten Prozess wegen Börsen Manipulation bei weiteren fünf Jahren. Keine guten Aussichten. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass das Tatzeitraum bereits Juli 2012 anzunehmen ist und Martin Winterkorn nicht erst seit Frühjahr 2014 Bescheid weiß.

Martin Winterkorn gehört zur Corona-Risikogruppe. Sein Verteidiger wird versuchen, den aufwendigen Prozess mit diesem einfachen Argument zu verschlanken. Vor allem hat Martin Winterkorn angeblich zwei Fußoperationen hinter sich und sitzt derzeit im Rollstuhl. Erinnerungen an Harvey Weinstein kommen hoch. Wahrscheinlich ist der Fuß von Winterkorn der am meisten durchleuchtete Fuß, der jemals geröntgt wurde, um möglicherweise ein vorzeitiges Prozessende wegen Verfahrenshindernis herbeizuführen. Das wäre dann die Honecker-Variante. Nur Honecker war todkrank und ist dann auch wenig später gestorben.

Klaus Ott von der Süddeutschen Zeitung zur Frage, ob Martin Winterkorn ins Gefängnis muss: "wohl kaum".