Die Pressemeldungen sind fast immer die gleichen. So auch vom vergangenen Samstag in Stuttgart: kleinere Gruppierungen zogen durch die Innenstadt, randalierten einfach, warfen Fensterscheiben ein, beschädigten Autos und plünderten. Die Polizei wurde ihrer habhaft, sie wurden vorläufig festgenommen. Aber am Montag kommt dann der Haftrichter, der die Täter auf freien Fuß setzt, weil sie einen festen Wohnsitz nachweisen können. Warum?

Was viele schockt, ist die hohe Anzahl von Kindesmissbrauch in Deutschland, die Vernetzung der Täter über das Internet und der Umstand, dass diese Typen meist jahrelang in unmittelbarer Nachbarschaft völlig unbehelligt ihre Straftaten ausleben, und dass auch noch über Jahre bis Jahrzehnte.

 

Dass in der Folge und in der Diskussion der Wunsch laut wird, höhere Strafen festzusetzen, ist verständlich und im Fall von Kindesmissbrauch auch richtig. Dennoch gehen viele Diskussionen an der tatsächlichen Praxis vorbei. Das Problem ist nicht, dass ein hoher Strafrahmen nicht gegeben wäre. Das Problem ist, dass dieser von den Richtern in der Regel nicht ausgeschöpft wird, vielmehr viele Urteil am unteren Rand der Strafskala zu finden sind. Oftmals wird mit Tätern sogar Nachsicht geübt, weil sie als Lehrer ihren Job verlieren, weil sie die Familie verloren haben, weil sie nach der Tat vom Umfeld geächtet sind usw.. Na und?! Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre! Das kann doch kein Grund sein, im Strafmaß dann nachzugeben, wie es zuletzt der ach so verständnisvolle Vorsitzende Richter am LG Bückeburg Dr. Axel Schulte getan hat, der einen Vater, der seinen eigenen Sohn missbraucht hat, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat laufen lassen, weil dieser „gerade versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“. Toll!

Das Ausmaß und die Intensität im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern ist in Deutschland eines der schlimmsten Fehlentwicklungen innerhalb unseres Rechtsstaates. Nach Lügde, Bielefeldt, „Maddie“ und dem 37-jährigen Gymnasiallehrer Holger B., der seinen zweijährigen Sohn missbraucht hat, ist es schwer zu ertragen, dass Kinderschänder in vielen Fällen nicht härter bestraft werden als Laden- oder Autodiebe. Wir haben in einem Artikel vom 07. Juni 2020 uns dafür stark gemacht, dass das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern knallhart mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren belegt wird, in allen anderen minderschweren Fällen nicht unter fünf Jahren.

 

Es muss Tätern und Anhängern von Kinderpornografie eindeutig klargemacht werden, dass die Gesellschaft dieses Verhalten in keiner Weise duldet, auch nicht nur ein bisschen. Wir  haben in unserem Artikel noch weitere Effizienzvorschläge gemacht, die manche als zu streng betrachten. Warum eigentlich?

Rechtsanwalt Fischer aus Konstanz vertritt

zunächst die Rechtspositionen seiner Mandanten

und auch seine eigenen. Aktuelle Rechtsthemen  

kommentiert er künftig unter der Rubrik FISCHERhatRECHT

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