Wenn der Verdacht aufkommt von einem Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, sollte möglichst schnell mit der Beweissicherung für eine außergerichtliche Einigung oder einen späteren Prozess begonnen werden.

  

Dies kann eine entscheidende Weichenstellung sein.

 

Welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen können:

  • Fertigung eines Gedächtnisprotokolls mit wichtigen Details der Behandlung,
  • notieren Sie sich die Namen der Ärzte, des Pflegepersonals, aber auch von möglichen Zeugen,
  • verlangen Sie Einsicht in die Kranken- bzw. Behandlungsunterlagen (Arztberichte, EKG etc.),
  • Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse
  • Gutachten einholen ggf. über die Krankenkasse
  • als Privatpatient: Aufbewahren aller Kostenbelege im Zusammenhang mit der Behandlung
  • evtl. Durchführung eines selbstständiges Beweissicherungsverfahrens bei Nachbehandlung, denn dadurch können wichtige Beweismittel über den Behandlungsfehler verloren gehen
  • frühzeitige Beratung durch einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt