Verwaltungsgericht stellt strenge Anforderungen an Fahrtenbuchauflage
Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und den Halter verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Behörde muss vielmehr zunächst die Söhne des Halters befragen.
Der Asset Deal in der Krise/Insolvenz
Steht ein Unternehmen kurz vor dem Exitus oder ist es schon insolvent, kann für Dritte die Übernahme einzelner werthaltiger Vermögensbestandteile von Interesse sein. Aber auch ein asset deal hat für den Erwerber erhebliche Haftungsrisiken. Das kann die Haftung für Altverbindlichkeit nach § 25 Abs. 1 HGB (Haftung wegen Firmenfortführung) sein. Die Mitarbeiter der Altgesellschaft im Wege des Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 BGB oder die steuerrechtliche Haftung nach § 75 Abs. 1 AO.
WEG: Austausch einer Schließanlage bei Schlüsselverlust
Auch eine von einer WEG eingesetzte Hausverwaltung ist berechtigt, eine Schließanlage unverzüglich auszutauschen, wenn sie sich hierzu veranlasst sehen darf. Dies ist der Fall, wenn und soweit durch den Verlust des Schlüssels einer Schließanlage konkret zu befürchten ist, dass der nicht auffindbare Schlüssel durch Unbefugte missbräuchlich verwendet wird.
Amtshaftung bei Terroranschlägen?
Die Angehörigen und überlebenden Opfer des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 könnten einen Amtshaftungsanspruch gegen den deutschen Staat haben. Der Attentäter Anis Amri war nämlich bis dahin gewerblicher Drogendealer. Das heißt, er lebte von Drogenverkauf. Das wäre womöglich ein Haftgrund gewesen, denn die Behörden wussten das. Wäre Amri verhaftet worden, so der Anwalt mehrerer Opfer, hätte er die Tat nicht ausüben können.
Hilfssheriffs: Private Dienstleistungsfirmen dürfen keine „Stadtpolizisten“ in Uniform stellen und Verwarnungen oder Strafzettel verteilen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einer aktuellen Entscheidung sämtliche Verwarnungen von privaten Dienstleistern im Auftrag der Stadt Frankfurt als unzulässig eingestuft. Das gilt selbst dann, wenn private Dienstleistungsfirmen ihre Mitarbeiter in eine spezielle Uniform des Rechts- und Ordnungsamtes stecken. Rechtlich sind es „Leiharbeiter“, denen es untersagt ist hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ist ausschließlich dem Staat (der Exekutive) zugewiesen. Dieses Erfordernis darf nicht unterlaufen werden.