Wer ohne Schuhe fährt, verstösst nicht gegen die Pflichten des Fahrzeugführers
Das Führen eines Kfz ohne Schuhe oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk ist kein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg.
Kosten der Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Eine Ehescheidung tut weh und bringt häufig auch erhebliche Kosten mit sich. Die damit zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf nunmehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
beA-Nutzung und Verschulden des Rechtsanwalts
Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrend Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltsfach an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach Paragraf 46 c Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu kontrollieren ist.
WARNUNG: Pishingmails von Dr. med. Markus ist unzulässige Werbung der Betrügerfirma weightlossisnatural.com
Ein fiktiver Dr. med. Markus, Serdskisstr. 57, 10426 Berlin versucht seit Monaten und Wochen über Direktmails dumme Personen zu finden, die aus Neugier auf die Betrügerseite weightlossisnatural.com klicken und dann ggf. irgendwelche angeblichen Schlankmacher kaufen oder bestellen. Die Werbung wird als Junkmail generiert und kontaktiert aktive E-Mail-Adressen ggf. täglich.
Namensgleiche Domain-Adresse: grundsätzlich entscheidet Priorität
Der Kläger wollte sich bei der Deutschen Network Information Center e.G. (im Folgenden: Denic) mit der Internetadresse „www.türmer.de“ (Anmerkung: Namen geändert) eintragen lassen. Dabei nahm er auf seinen Geburtsnamen, Norbert Türmer, Bezug. Die Denic teilte ihm mit, dass die Adresse „www.türmer.de“ bereits eingetragen sei. Bei seinen Recherchen erfuhr der Kläger, dass Inhaber der Domain-Adresse „türmer.de“ der Lebensgefährte seiner Schwester, Andrea Türmer, ist. Dieser Lebensgefährte hatte die Internetadresse im Auftrag und im Interesse der Schwester des späteren Klägers bei der Denic eingerichtet. Dort ist Frau Trümer als sogenannte „Admin-C“ eingetragen. Unter der Internetseite „www.türmer.de“ finden sich Informationen über Frau Türmer. Daraufhin hat der Kläger bei der Denic einen sogenannten „Disput“ hinsichtlich der Domain angemeldet. Er selbst betreibt eine Internetseite unter der Anschrift www.tuermer.de, also ohne Umlaut.