Sie sind gekommen um zu plündern
Die Schweizer Tageszeitung Blick berichtet am 17. 2224 unter „Autoknacker aus dem Maghreb“ von Rekorden bei Diebstählen durch Nordafrikaner. Für viele Diebstählen Einbrüche sind Asyl suchende aus Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen verantwortlich. Der Blick berichtet weiter, dass von 1485 Asylgesuche nur neun gut gelesen wurden. Das ist gerade einmal ein halbes Prozent der Anträge. Die Maghreb-Täter schaffen ihre eigenen Vorteile. Insbesondere berichtete Polizei von einem aufsässigen Verhalten der festgenommenen. Mit anderen Worten: Sie nehmen den Staat nicht ernst, pöbeln, Urinieren und koten einfach in die Zellen. Für viele ist der Aufenthalt im Gefängnis angenehmer als in einer Asylunterkunft. Eine Taskforce soll nun im Kampf um die Deliktwelle helfen.
Der Taskforce kann man nur eines raten: Null Toleranz, wer sich „daneben“ benimmt, muss alles auf „selbst“ ausbaden. Wer seine Zelle versaut, bleibt dazu lange, bis er wieder alles in Ordnung gebracht hat. Bis dahin ruht jedes seinen Gunsten zu führende Verfahren, weil die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes Vorrang hat.
Wenn das E-Auto vom Blitz getroffen wird
Grundsätzlich spielt es für die Funktionsfähigkeit eines Elektro-Autos keine Rolle, ob es draußen regnet oder nicht. Daher können Sie Ihr Elektro-Auto auch bei starkem Regen bzw. bei einem Gewitter in Betrieb nehmen. Das Elektro‑Auto ist kein größerer Blitzmagnet als ein „normaler“ Benziner oder Diesel. Wie in allen geschlossenen Autos schützt Sie der faradaysche Käfig auch im Elektro-Auto vor einem Blitz. Durch die geschlossene Konstruktion der Autos entsteht nur an der Oberfläche Spannung, die dann gleichmäßig über die Außenfläche in den Boden abgeleitet wird. Es gibt Schutzsicherungen, die im unwahrscheinlichen Fall eines Blitzeinschlags eine Beschädigung des Autos oder seiner Batterie verhindern. Trotzdem kann bei jedem Auto ein Blitzschlag die Bordelektronik in Mitleidenschaft ziehen. Kommt es aber zu einem Blitzschaden, ist der Hersteller hierfür haftbar. Das Dumme ist: es kommt vor.
Mietwagenkosten können auch ohne Ersatzbeschaffung verlangt werden
Auch wenn der Geschädigte nach dem Unfall mit Totalschaden keinen anderen PKW kauft, muss der Versicherer die Mietwagenkosten erstatten, soweit er den Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sinnvoll klären kann. Es kann nicht daraus geschlossen werden, dass ein Nutzungswille fehlt, entschied jetzt das Amtsgericht Bochum. Der Unfall hatte dazu geführt, dass der (ältere) Geschädigte sich nach und nach im Straßenverkehr nicht mehr sicher fühlte. Daraufhin gab er das Autofahren auf. Bereits das Nutzen des Mietwagens zeige aber, so das Amtsgericht, dass der Geschädigte ursprünglich einen Nutzungswillen hatte.
Die "gelbe Karte" im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es bei Fehlverhalten keine gelbe Karte, sondern eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist stets der schriftliche Hinweis darauf, dass im Arbeitsverhältnis etwas konkretes und wesentliches nicht wie vereinbart klappt.
Gelten Abmahnungen wirklich nur zwei Jahre und ist nach der dritten Abmahnung immer Schluss? Die Abmahnung bringt viele Irrtümer mit sich, die so nicht haltbar sind:
1. „Abmahnungen gelten nur zwei Jahre“
Falsch –Dadurch, dass eine Abmahnung länger zurückliegt, bleibt sie genauso wirksam. Wie stark und wie lange sie nachwirkt, kommt auf die Schwere des Fehlverhaltens an und darauf, wie sich die Situation im Anschluss entwickelt.
2. „In eine Abmahnung kann alles Mögliche reingeschrieben werden“
Das wäre natürlich zu einfach – Die Abmahnung muss in der Regel schriftlich erfolgen, die Frist ist einzuhalten und auch die Form ist von Bedeutung. Aus der Abmahnung muss das Fehlverhalten klar hervorgehen, also was genau falsch gemacht wurde und welche Folgen dieses Verhalten mit sich bringt – etwa weitere Maßnahmen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses. Zudem bedarf es einer Signatur.
3. „Nach drei Abmahnungen ist spätestens Schluss“
Tote werden kurzfristig zu Kompost
Opa Peter Silie, kürzlich verstorben
Der Focus berichtet in dem Artikel vom 24.01.2024 unter dem Titel „Reerdigung von einer neuen Bestattungsform neben Erdbestattung und neben Feuerbestattung“, über die sogenannte „Reerdigung“. Diese (dritte) Bestattungsform gibt es Testweise nun mehr in Schleswig-Holstein.
Mit anderen Worten: Die Toten werden kompostiert. Sie werden in einen abgeschlossenen „Kokon“ auf oder in ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut eingebettet. Bereits nach 40 Tagen sollen natürliche Mikroorganismen den Körper in Humus verwandelt haben. Dann kann die Humuserde ganz normal beerdigt werden.
Die „Erfinder“ scheinen es ernst zu nehmen, denn sie haben offensichtlich einen Antrag auf gesetzliche Zulassung gestellt, der diese Beerdigungsform neben den bisherigen Bestattungen zulassen soll. Im Moment befindet sich diese Form noch in einer Testphase, könnte aber schon zum Ende der Lebzeit vieler Leser Standard werden.