Die Revision im Strafrecht soll aufgewertet werden
Die Prozessordnung sieht bislang vor, dass ein Strafverteidiger nach Eingang der Urteilsgründe einen Monat Zeit hat, um die Revision zu begründen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Die Praxis zeigt, dass diese Frist in Großverfahren praktisch zu kurz bemessen ist. Im sog. NSU-Urteil umfasst das Urteil selbst 3.025 Seiten. Das Verhandlungsprotokoll umfasst nochmals ca. 11.300 Seiten. Man ahnt es schon: In der Praxis ist bei einer solchen Fülle eine ordentliche Revisionsprüfung und Fassung der Begründung eigentlich nicht seriös durchführbar.
Volkswagen hat auch beim Golf VII (EA288 TDI 2.0 EU 6) betrogen und muss Schadensersatz bezahlen
Der Diesel-Skandal war bislang verknüpft mit dem Vorgängermodell, mit dem Motor EA189. VW hat immer behauptet, beim Nachfolgemodell nicht betrogen zu haben. Das OLG Naumburg hat jetzt festgestellt, dass das nicht stimmt. In dem betreffenden Golf VII war nach Feststellungen des OLG eine Abschaltrichtung verbaut, weil die Motorsteuerung für den Betrieb auf einem Kfz-Prüfstand und den normalen Fahrbetrieb verschiedener Einstellungen vorsieht, wobei im Prüfzyklus der Ausstoß an NO2 verringert wird, und zwar über eine Änderung der Katalysatorfunktion. Das sei eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das Interessante ist, dass sich das Gericht sogar auf eigene Angaben von VW selbst stützen konnte. Denn das Unternehmen war in dem Verfahren letztlich gezwungen gewesen, interne Unterlagen zu präsentieren, die den Vorwurf sogar bestätigten.
Zur Berechnung des Schadensersatz ging das OLG davon aus, dass ein Golf VII eine Lebensdauer von etwa 250.000 km hat und da an dieser Gesamtreichweite sich die Anrechnung des Nutzungsvorteils orientiert und nicht nur 200.000 km, wie viele Gerichte bislang angenommen haben.
Was bedeutet das Urteil Käufer eines Motorentyps EA288 (bspw. im Golf, Passat, A4, Q5, A6, SEat oder Skoda) ?
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangssperre ab
Mit der Entscheidung vom 05. Mai 2021 hat das Bundesverfassungsgericht staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie als zulässig und verhältnismäßig eingestuft, zumindest nach vorläufiger Betrachtung. Bis in der Sache eine Hauptentscheidung fällt, ist Corona in Deutschland hoffentlich „Geschichte“.
Nicht nur die FDP hat gegen die „Bundes-Notbremse“ geklagt, sondern auch eine Reihe von Bürgern und Initiativen.
Warum befindet sich Martin Winterkorn nicht in Untersuchungshaft?
Es ist der größte Betrugsfall in der BRD, der größte in der deutschen Geschichte. Es geht um Millionen betrogene Autokäufer. Der Chef des Weltkonzerns VW will von alldem nichts gewusst und erahnt haben. Zwischenzeitlich hat Volkswagen selbst Winterkorn in die Haftung genommen und verlangt von Winterkorn mehr als eine Milliarde Euro Schadensersatz. Bereits hier wurde gemauschelt. Der Schaden ist viel, viel höher. Vielleicht müssten sich die Aufsichtsräte hierfür noch verantworten. Tatsächlich zielt der Schadensersatzanspruch mehr auf den D & O - Versicherer (Directors and Officers Insurance, die Berufshaftpflicht für Führungskräfte) ab. Winterkorn soll bei der Zurich Versicherung versichert sein, in einer Versicherungshöhe von 500 Millionen Euro.
Wenn schon die Versicherung nicht reicht, weshalb wird dann Herrn Winterkorn weiterhin täglich eine Rente ausbezahlt in Höhe von € 3.100,00? Warum beschlagnahmt weder Volkswagen, noch die Staatsanwaltschaft das Vermögen von Herrn Winterkorn, insbesondere dass welches er an seine Frau transferiert hat?
Elterliche Sorge: Wenn sich die Eltern über Schutzimpfungen des Kindes uneinig sind…
Die Entscheidung über das Durchführen von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind, kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert.
In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschiedenen Fall übten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht über ein 2018 geborenes Kind aus. Die Mutter wollte das Kind gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen. Der Vater war damit nicht einverstanden und verlangte eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter hat daraufhin vor dem Familiengericht beantragt, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Diesem Antrag hat das Familiengericht stattgegeben.