Für Geimpfte soll eine Testpflicht entfallen
Wer vollen Impfschutz erhalten hat, ist nach medizinischen Erkenntnissen so gut wie nicht mehr ansteckend. Deshalb kann man darauf verzichten, solche Personen andauernd zu testen. Damit wird der Impfpass in Kürze zum wichtigen Vorzeige-Papier. Eine Reihe Bereiche des öffentlichen Lebens werden künftig davon abhängig gemacht, dass Personen tagesaktuell einen negativen Test vorlegen müssen oder einen Impfnachweis.
Deren Grundrechte können schlechterdings nicht mehr beschränkt werden. Das mag vielleicht die Impfgegner ärgern, aber hier geht es nicht um Weltanschauungen, sondern um pragmatische Lösungen.
Impfpflicht bei Masern und Tetanus rechtens?
Mehrere Eltern in Tschechien hatten dagegen geklagt, dass ihre Kinder gegen Masern und Tetanus geimpft werden sollten. Sie riefen daher den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an, der die Impfpflicht im besten Interesse für rechtens hielt. Ziel müsse es sein, so die Richter, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, entweder durch Impfung oder durch Herdenimmunität. Die Impfung stelle keine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Das Gericht hielt die Impfpflicht vorliegend für verhältnismäßig.
Der Strafprozess gegen Winterkorn verzögert sich erneut
Der Strafprozess gegen den ehemaligen Gesamtvorstand von Volkswagen, Martin Winterkorn, hätte am 20.04.2021 beginnen sollen. Wegen der Corona-Pandemie ist der Verfahrensbeginn auf den 16.09.2021 diesen Jahres verlegt worden. Das Gericht setzt seit 130 Verhandlungstagen aus. Damit wird vor Ende 2023 kaum ein Urteil zu erwarten sein. Angeklagt ist gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gegenüber den Käufern und Behörden.
Fristlose Kündigung bei Mordverdacht zulässig
Es muss nicht immer Mord sein. Es reicht schon der dringende Tatverdacht des Totschlags gegen einen Mieter, den Vermieter getötet zu haben. Dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung über Gewerberäume. Allgemein können Tätlichkeiten des Mieters, gegenüber dem Vermieter, auch ohne eine Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.
Zum Thema: Abschöpfung von Taterträgen
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut zur Einziehung von Taterträgen aus einer strafbaren Handlung geäußert: Danach gilt über die Einziehung das Brutto-Prinzip. Für den oder die Täter bedeutet das, dass nicht viel beim Finanzamt, Investitionen und Aufwand bilden keine Abzugspositionen.
In dem Verfahren traf es die Firma Heckler & Koch GmbH. Der Bundesgerichtshof hat zwar Mitarbeiter des Waffenherstellers wegen unzulässiger Lieferungen in Konfliktregionen letztinstanzlich verurteilt. Für die Vermögenseinziehung nach § 37 b StGB komme es auch nicht auf das Wissen oder Nichtwissen der Geschäftsführer an. Es reicht aus, wenn Mitarbeiter zugunsten des Unternehmens sich strafbar verhalten. Die Bestätigung der Einziehung im Wege des Brutto-Prinzips hatte zur Folge, dass Heckler & Koch GmbH die Ausgaben nicht gegenrechnen können.
[BGH, Urteil vom 30.03.2021, Az. 3 StR 474/19]
Pressemitteilung Nr. 69/2021 des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2021: