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Altkanzler Gerhard Schröder: Berechnung oder Naivität?

RA Rafael Fischer am 03. März 2022 | Allgemein

Altkanzler Gerhard Schröder ist dabei seinen Ruf in kürzester Zeit zu pulverisieren. Wenn die SPD von Unverständnis und Entsetzen spricht, ist das noch milde ausgedrückt. Altkanzler Schröder deckt mit seinem Verhalten die jüngsten Taten Wladimir Putins. Zieht sich Gerhard Schröder die böse Fratze des Krieges an oder stellt er nur unabsichtlich einen schlecht gemachten Altherrenwitz dar? Wenn man nach der Motivation von Gerhard Schröder schaut, ist es wohl purer Egoismus: Er will die Pfründe, die ihn finanziell seit geraumer Zeit einlullen, nicht hergeben und macht weiter, so lange es geht und verweist auf seine Kontakte zu Putin, die jederzeit einen Gesprächskanal bilden könnten. Ja er bietet sich bräsig als Vermittler an wegen seiner guten Beziehungen zu „Puttin“.

 

Ein solches Verhalten ist – insbesondere für einen ehemaligen Kanzler – an Naivität kaum zu überbieten, selbst wenn er die Tragweite altershalber anfangs nicht richtig eingeschätzt hat. Schröder wurde in den letzten Tagen wiederholt „geweckt“: Von der SPD, von Sozialen Medien und Sportvereinen, von der Öffentlichkeit, von der Presse, kurz gesagt von Allen. Schröder macht aber weiter, wie man es von ihn in den letzten Jahren gewohnt war. 

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Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen (indirekter) Beihilfe zu Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch durch Russland / Putin

Konlex.de am 03. März 2022 | Strafrecht

Gegen Wladimir Putin ist von der Ukraine Strafanzeige erstattet worden wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mindestens nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 Völkerstrafgesetzbuch.

 

Der Chefankläger des Weltstrafgerichtshofes (Internationaler Strafgerichtshof IStGH bzw. Haager Tribunal) will oder hat bereits Ermittlungen gegen Wladimir Putin aufgenommen. Nach den bisherigen Vorermittlungen liegt hier eine strafrechtlich relevante Haupttat vor. Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Wladimir Putin seit der Annexion der Krim im Jahre 2014 bereits mehrere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, welche als vorsätzliche rechtswidrige Haupttat nach § 27 StGB in Betracht kommen.

 

Wenn es eine Haupttat gibt, kann es auch Helfer geben. Strafrechtlich relevant ist da die „Beihilfe“.

 

Nach aktueller Verlautbarung hält Altkanzler Schröder nach wie vor Wladimir Putin die Stange und übt den Schulterschluss. Auffällig ist, dass er sich an dem Aufsichtsrat aus Rosneft und an dem Gazprom-Ämtern festkrallt, während er den Aufsichtsratsposten bei Herrenknecht aufgegeben hat, weil der Unternehmer und (bisherige) Russland-Freund Herrenknecht sich von Putin ausdrücklich distanziert hat.

 

Ist das nur geschmacklos oder für Schröder letztlich ein Problem?

 

Offensichtlich ist, wie Gerhard Schröder Wladimir Putin bewusst weiter unterstützt. Aber genau das könnte letztlich den Straftatbestand der Beihilfe erfüllen. Wie die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, betont hat, dienen die Einnahmen aus Rosneft und Gazprom Putin konkret zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine. Folglich unterstützt Schröder faktisch den Überfall und die Aggression gegen die Ukraine. Jetzt, wo man die Gräueltaten und Auswirkungen Russlands tagtäglich im Fernsehen betrachten kann, reicht es nicht mehr aus, wenn Gerhard Schröder salbungsvoll erklärt, dass der Krieg und das damit verbundene Leid für die Menschen in der Ukraine schnellstmöglich beendet werden solle, aber sich nicht gegen Putin richtet, vielmehr alles weiterlaufen lässt. Das Festhalten an den Ämtern ist dann eine ganz bewusste faktische Unterstützung von Putin und dem Krieg und damit strafrechtlich gesehen möglicherweise eine Beihilfehandlung zum Kriegsverbrechen. Wer von der Vergütung gut lebt, handelt nach strafrechtlichen Maßstäben sogar „gewerblich“.

 

Um dies an geeigneter Stelle überprüfen zu lassen, haben wir heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord gestellt.

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Kündigung von Impfunwilligen auch ohne allgemeine Impfpflicht wirksam

Redaktion LAWINFO.DE am 02. März 2022 | Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Die Arbeitnehmerin ist mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin unterlegen.

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Klägerin mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für die Proben und die Beschäftigung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Arbeitgeberinnen, dass die Klägerin ungeimpft war und kündigten die Arbeitsverhältnisse ordentlich fristgerecht. Die Klägerin hatte angeboten, täglich Testnachweise vorzulegen. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungen für wirksam erachtet.

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Dringlichkeitsdebatte im UN-Menschenrechtsrat zu Putin als Kriegsverbrecher steht an

Redaktion LAWINFO.DE am 01. März 2022 | Strafrecht

Bereits am kommenden Donnerstag, den 03.03.2022 wird sich der UN-Menschenrechtsrat auf einer Sondersitzung mit dem Überfall Russlands beschäftigen. Hierbei geht es um die Frage, ob eine Untersuchung gegen Russland und Putin wegen jüngst vergangener Kriegsverbrechen eingeleitet werden soll. Auch wenn gegen die Debatte Russland selbst stimmte, Kuba, Eritrea, Venezuela und China, setzte sich die Mehrheit durch. Man kann jetzt schon die Aussage vagen: Wenn Putin nicht vorher stirbt, landet er vor dem Kriegsverbrechertribunal der UN. Dass mit dem Einmarsch in der Ukraine auch eine Reihe Zivilisten getötet wurden, geht auf das Konto Russland/Putin. Zur „Verteidigung“ verwies der russische Botschafter, Gennady Gatilov, auf die angeblichen Leiden der russischsprachigen Bevölkerung in der ukrainischen Region Donbas. Ein lausiges Argument, das dem Aggressor nicht helfen wird.

 

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Das hat Putin nicht auf seiner Rechnung: Russland und Wladimir Putin werden völkerrechtlich wie zivilrechtlich für sämtliche Flüchtlingskosten aufkommen müssen

Redaktion LAWINFO.DE am 25. Februar 2022 | Allgemein

Was kann nach dem Ausschluß vom SWIFT noch kommen? Viel!

Man sollte Putin und seine Getreuen bereits jetzt vorrechnen, dass sie für sämtliche Kosten aufzukommen haben, die der kriegerische Überfall auslöst. Kosten für humanitäre Hilfe, Kosten für Aufname und Versorgung von Flüchtlingen auf Euro und Cent. Die Ukraine ist im Moment Hauptgläubiger. Finanziell kann sich Putin einen solchen Krieg eigentlich gar nicht leisten.

Im Schadensersatzrecht gilt das Verursacherprinzip. Durch den Überfall auf die Ukraine lösen Wladimir Putin und Russland voraussichtlich einen Flüchtlingsstrom aus von vielleicht fünf Millionen Menschen. Das ist voraussehbar. Nur hat Putin und Russland das bislang nicht für sich eingepreist, obwohl sie die Urheber hierfür sind. Die Weltgemeinschaft und Weltöffentlichkeit könnte und sollte alle anfallenden Kosten, die die Zufluchtsländer aufzubringen haben, unmittelbar sofort Russland und Putin persönlich auferlegen und nun vorab eine Vorschusszahlung von beispielsweise 100 Milliarden Euro/Dollar einfordern.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

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