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Russland hat den Ukraine-Krieg vor Gericht bereits verloren

Redaktion LAWINFO.DE am 17. März 2022 | Allgemein

Der internationale Gerichtshof hat in einer Eilentscheidung angeordnet, dass Russland die militärische Gewalt in der Ukraine sofort beenden muss.

 

Das Problem ist dabei nur: der Internationale Gerichtshof kann Russland dazu nicht zwingen, weil der Gerichtshof das Urteil nicht durchsetzen kann.

 

War damit das ganze Verfahren umsonst?

 

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Russland droht in dem Eilverfahren vor dem IGH eine Verurteilung

Redaktion LAWINFO.DE am 15. März 2022 | Allgemein

Die Ukraine hat gegen Russland ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichthof (IGH) eingeleitet. Danach soll es dem russischen Präsidenten Putin jedwede weitere Kriegshandlung untersagt werden. Am 07.03.2022 erfolgte die Anhörung der ukrainischen Seite. Zur vorgesehenen Anhörung am 08.03.2022 erschien Russland nicht. Der russische Botschafter lies lediglich mitteilen, dass sich Russland an der mündlichen Verhandlung nicht beteiligen werde. Das hindert den IGH aber nicht eine Entscheidung zu treffen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Tagen eine Eilentscheidung ergeht, wie sie von der Ukraine beantragt worden ist. Das Problem wird sein, dass sich Russland einem Richterspruch aus Den Haag nicht fügen wird. Damit ist aber die Sache für Russland nicht vorbei. Es wird sich dann vermutlich noch ein Hauptverfahren anschließen, bei dem die ursprüngliche Verurteilung wahrscheinlich manifestiert und dann noch erweitert wird. Dies könnte auch die Verurteilung zur Entschädigungsleistung zur Folge haben.

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Greenpeace fällt mit fiesem Fake-Engagement für den Frieden auf

RA Rafael Fischer am 10. März 2022 | FISCHERhatRECHT

Im Spiegel und anderen großen Medien war am 09.03.2022 zu lesen: Greenpeace fordert Tempolimit für den Frieden! Das würde Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn bei 100 km/h, auf Landstraßen bei 80 km/h und Innerorts durchgängig 30 km/h bedeuten. Ungeachtet dessen, dass dies die Arbeitsgeschwindigkeit im Land erheblich bremsen würde, ist dies doch eine sehr verlogene Argumentation, weil Greenpeace damit argumentiert, dass jede Tankfüllung Geld in Putins Kriegskasse spülen würde. Greenpeace will ein paar "Becher" (mehr ist es nicht) weniger spülen, aber spült. In Wirklichkeit versucht Greenpeace ein langfristiges Umweltziel jetzt so ganz nebenbei aus der Situation heraus durchzudrücken. Was Deutschland im Moment nicht braucht, sind „Schlauanfälle“ von irgendwelchen Trittbrettfahrern. Vielleicht wird Greenpeace auch nur alt. Da ist Luisa Neubauer schon weiter und fordert sofortigen und vollständigen Lieferstopp aus Russland. Hilfreich wäre genau das:

 

(1) Sofortiger Stopp von jeglicher Einfuhr an Öl und Erdgas aus Russland. Das hätte zur Folge, dass nichts mehr in die „Kriegskasse“ gelangen kann.

 

(2) Senkung der Mineralölsteuer auf Zeit, bis sich der Markt wieder beruhigt hat. Die Bundesregierung konnte sich hierzu bislang nicht durchringen, obwohl dies ein „konkretes Krisenmanagement“ wäre. Die neuen Verantwortlichen in der Regierung scheinen Verantwortung noch nicht gewohnt zu sein.

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Deutscher Generalbundesanwalt ermittelt jetzt selbst wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine

Redaktion LAWINFO.DE am 08. März 2022 | Strafrecht

Die Karlsruher Behörde hat Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen und sammelt in einem Strukturverfahren umfangreich Beweise und Indizien und versucht die jeweiligen Täter zu identifizieren. Es geht hierbei um Angriffe auf Wohnviertel und die zivile Infrastruktur, ein Heizkraftwerk und Atomanlagen, den Einsatz von Streubomben und die Verfolgung von hochrangigen ukrainischen Politikern anhand sogenannter „Ziellisten“. Der Generalbundesanwalt kann auch Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verfolgen, wenn sie im Ausland begangen werden.

 

Wir hatten bereits vergangene Woche wegen des Anfangsverdachts Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Es geht hier um den Vorwurf der Beihilfe zu Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eine Beihilfehandlung kann auch eine mentale Unterstützung sein, derer sich der Altkanzler bedient.

Jetzt sollte die Regierung augenblicklich die Energiesteuer senken

Redaktion LAWINFO.DE am 08. März 2022 | Allgemein

Der Staat verdient an jedem Liter Benzin und Diesel bislang zwischen 70 und 90 Cent. Mit der Rohölpreisverteuerung sind es zwischenzeitlich zum Teil mehr als ein Euro pro Liter. Der größte Anteil hiervon ist die Energiesteuer, mit fast 50 Cent bzw. knapp über 60 Cent, der teuerste Posten. Würde die Regierung diese Steuer vorübergehend aussetzen, läge der Benzin- und Dieselpreis wieder bei etwa € 1,50. Das sollte jetzt dringend geschehen.

 

Noch im November 2021 hatten wir ganz allgemein über die Belastung an der Zapfsäule informiert. Insbesondere, dass die staatliche Abschöpfung unzulässigen Wucher darstellen könnte. Der Staat ist jetzt gefordert, die Belastung der Bevölkerung abzufedern. Eine Diskussion über anteilige Umsatzsteuerreduzierungen wird nicht ausreichend sein.

Wirtschaftsminister Lindnerwill nichteinmal mit einer Umsatzsteuersenkung reagieren unter Verweis auf die Geschuldete Solidarität für die Ukraine. Falsch! Mit dem Flüchtlingsstrom wird Deutschland noch genügend Solidaroität beweisen. Jetzt aber den Bürger mit der Kostenexplosion bei Treibstoff alleine zu lassen, könnte zur Verschlechterung der Lage führen durch Nichtstun!

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  • Russland muss sich ab heute vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verantworten
  • Neue Regeln für Fitnessstudio-Verträge
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Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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