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Mogelpackung Mietkautionsbürgerschaft

RA Rafael Fischer am 14. März 2017 | Mietrecht

Nach unseren praktischen Erfahrungen mit den Anbietern von Mietkautionsbürgerschaften - meist große Versicherungsunternehmen - raten wir davon ab, sich als Vermieter auf eine Mietkautionsbürgerschaft einzulassen, wenn nicht bereits auf erste Anforderung hin bezahlt wird. Nur dann ist eine solche Bürgschaft genauso viel wert wie Bargeld. Tatsächlich ist das nur dann der Fall, wenn auf der Bürgschaftsurkunde beispielsweise vermerkt ist „Wir zahlen auf erste Anforderung hin“.

 

Es soll gerade nicht notwendig sein, dass man den Mieter verklagt und den Anspruch durchstreitet. Kann sich der Vermieter nicht direkt aus der Mietkautionsbürgerschaft befriedigen, taugt dieses Produkt nichts. Dann bestehen Sie als Vermieter lieber auf die Einzahlung der Bürgschaftsbetrages auf ein Sparkonto, auf das Sie alleine als Begünstigter eingetragen sind.

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Trennungsunterhaltsanspruch kann entfallen, wenn Berechtigter mit neuem Partner zusammen lebt

Lawinfo.service am 09. März 2017 | Familienrecht

Lebt der Unterhaltsberechtigte über einen länger andauernden Zeitraum mit einem neuen Partner zusammen, kann dies ein Härtegrund im Sinne des Unterhaltsrechts sein.

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Auch „junge“ Darlehensverträge oftmals fehlerhaft

RA Rafael Fischer am 08. März 2017 | Bankrecht

Es ging durch die Presse: Bis letztes Jahr konnten Häuslebauer oftmals ihre Altverträge zur Baufinanzierung widerrufen, wenn die Verträge der Banken eine bedenkliche Widerrufsbelehrung hatten. Auch durch den nachträglichen Widerruf galt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Man musste lediglich das erhaltene Darlehen zurückzahlen nicht aber die Zinsen oder bekam bezahlte Zinsen zurück. Um Rechtssicherheit zu erhalten, hat der Gesetzgeber bei Altverträgen eine Erklärungsfrist gesetzt bis längstens 22. Juni 2016.

Jetzt stellt sich zunehmend heraus, dass gerade Verträge danach - also auch die jungen Verträge - nicht selten Vertragsfehler enthalten. Manche Kollegen sprechen sogar von einer Fehlerflut. In der Tat sind viele Darlehensverträge so fehlerhaft von den Banken formuliert, dass man auch jetzt noch aus solchen Verträgen aussteigen kann, wenn eine Umfinanzierung billiger ist. Bei Verträgen, die bis Ende 2014 abgeschlossen wurden, ist dies regelmäßig der Fall. Aber auch wer schon umgeschuldet und bereits Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann diese gegebenenfalls von den Banken zurück verlangen.

Wer seinen Vertrag prüfen lassen will, kann dies bei uns gegen eine Erstberatungsgebühr von € 100,00 tun.

 

Wenn wir fündig werden, verhandeln wir gerne auch mit Ihrer Bank. Nicht selten ist auch das Geldhaus zu einer nachträglichen Umfinanzierung bereit, wenn dadurch ein Rechtsstreit vermieden wird.

 

FISCHER & COLLEGEN
Moltkestraße 4 | 78467 Konstanz  
Tel
. 07531 / 5956-10 | Fax 5956-99

www.konlex.de

Rutschgefahr im Supermarkt

RA Michael Schmid am 06. März 2017 | Schadenersatzrecht

Ein Supermarkt hat alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren von Kunden abzuwenden, die sich in dem öffentlichen Verkaufsraum bewegen. Absolute Sicherheit ist aber nicht geschuldet.

 

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht München. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Einkäufe in einem Supermarkt erledigen wollte. Im Bereich der Obst- und Gemüsetheke waren Rotweinflaschen als Aktion gesondert beworben und vor einen Säule aufgeschichtet. Als sie den Bereich passieren wollte, rutschte sie aus und fiel zu Boden.

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Durchbruch für Sterbehilfe: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Anspruch auf tödliche Betäubungsmittel

RA Michael Schmid am 04. März 2017 | Allgemein

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll. Dies setzt allerdings voraus, dass der Patient seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln kann. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass sterbewillige Patienten in Deutschland künftig eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zum Suizid erhalten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Das Gericht betonte, dass so etwas nur in ganz wenigen Ausnamefällen erlaubt werden könne.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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