Ehegattentestament mit einem polnischen Ehegatten
Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsangehöriger kann mit seiner deutschen Ehefrau formell wirksam ein Ehegattentestament errichten. Diese Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig getroffen. Zwar verbiete das polnische Zivilgesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament. Hier greifen jedoch die deutschen bzw. polnischen Kollisionsregeln. Danach kann ein solches Ehegattentestament errichtet werden. Es muss lediglich zwingend als Form eingehalten werden, dass der andere Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig mitunterzeichnet. Er selbst muss das gemeinschaftliche Testament im Übrigen nicht handschriftlich selbst niedergeschrieben haben.
Bundesgerichtshof: viele Patientenverfügungen könnten im Ernstfall unzureichend und damit wertlos sein
In einem Streitfall zur Frage über die Fortführung einer künstlichen Ernährung mittels Magensonde hat der Bundesgerichtshof die bloße Formulierung, „lebensverlängernde Maßnahmen“ seien nicht erwünscht als nicht ausreichend angesehen, um eine laufende künstliche Ernährung zu beenden. Bislang ist das Urteil nur über eine Pressemitteilung veröffentlicht worden. Der Urteilstext liegt noch nicht vor. Wir haben diesen angefordert und werden sobald es möglich überprüfen, welche Folgewirkungen diese Entscheidung auf die große Anzahl bereits erklärter Patientenverfügungen hat.
Schon jetzt kann man sagen, dass eine Großzahl der im Umlauf befindlichen Patientenverfügungen – insbesondere als Dreingabe bei Veranstaltungen oder kostenlose Mustertexte oder „Fließband-Verfügungen“ - den Bestimmtheitserfordernissen des Bundesgerichtshofes nicht gerecht werden. Solche Patientenverfügungen müssen ergänzt, abgeändert oder neu gefasst werden. Sie bieten sonst nur scheinbare Sicherheit bis zu dem Zeitpunkt, wo es dann wirklich drauf ankommt. Genau dann, wenn es auf Leben und Tod ankommt, in Situationen, in denen Sie sich selbst nicht helfen können, sollte die Patientenverfügung in Ihrem Sinne „belastbar“ sein für Situationen wie (1) Sterbeprozess bei einer unheilbaren Krankheit, (2) plötzliches Unfallereignis mit andauernder Bewusstlosigkeit und/oder Hirnschädigung sowie (3) langsam voranschreitende Demenz. Erfüllt die von Ihnen unterzeichnete Patientenverfügung diese Kriterien?
Wir prüfen die bislang von Ihnen gewählten Formulierungen. Wenn erforderlich machen wir Ergänzungs-, Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge. Kontaktieren Sie uns unter 07531 / 59 56-10 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Und wenn Sie noch keine haben, erst recht.
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Arbeitszeugnis muss frei von Rechtschreibfehlern sein
An Arbeitszeugnisse sind allgemeine Anforderungen zu stellen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer ein neues Zeugnis fordern, das den Anforderungen entspricht.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen. Die Richter machten deutlich, dass durch die äußere Form des Zeugnisses nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, dass sich der Aussteller vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen distanziere. So müsse zum Beispiel das Zeugnis auf einem Firmenbogen erteilt werden, wenn der Arbeitgeber einen solchen besitzt und im Geschäftsleben benutzt. Außerdem dürfe ein Zeugnis keine Merkmale enthalten, die eine andere als aus der äußeren Form und dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen, die Aussage des Zeugnisses entwerten oder Anlass zu sonstigen negativen Schlussfolgerungen geben.
Viel Rauch um nichts
78 Jahre alt äußerst rüstig und Kettenraucher dürfte die treffende Beschreibung für den Rentner Friedhelm Adolfs sein. In dem langwierigen und mit großem Medieninteresse verfolgten Rechtsstreit um die Kündigung des Mietvertrages des kettenrauchenden Rentners wies das Landgericht Düsseldorf am 28.9.2016 die Klage seiner Vermieterin ab. Schon vor Jahren hatte die Vermieterin den Mietvertrag des Rentners fristlos gekündigt. Angegeben als Kündigungsgrund war, dass der Kettenraucher seinen Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und damit auch die Gesundheit der Nachbarn gefährdet hätte. Friedhelm Adolfs wehrte sich gegen diese Kündigung. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf und auch dem Landgericht Düsseldorf hatte die Vermieterin Erfolg. Beide Instanzen hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Friedhelm Adolfs wollte sich jedoch noch nicht geschlagen geben und zog vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter hoben die Urteile der Vorinstanzen im Februar 2015 auf und verwiesen die Sache erneut an das Landgericht Düsseldorf zurück.
Erlaubt sich Böhmermann noch einen weiteren Schertz?
Kommentar zur Meldung, dass der Rechtsanwalt des TV-Satirikers Jan Böhmermann, Christian Schertz, die Bundeskanzlerin kritisiert (Focus vom 04.10.2016: Böhmermann-Anwalt übt Kritik an Merkel).
Kaum ist das Strafverfahren (vorerst) eingestellt, vermelden die Günstlinge des Rechts: „Ich hab das schon immer gewusst!“... Haben sie nicht! Wäre es um einen weniger öffentlich bekannten Fall gegangen, wäre viel eher mit einer Anklage zu rechnen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat vorliegend auch keinen „Freispruch“ erklärt, sondern dass letztlich nur deswegen keine Anklage erhoben wird, weil dem Beschuldigten kein vorsätzlich beleidigendes Handeln nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft wörtlich: „Der Vorsatz muss das Bewusstsein umfassen, dass eine Äußerung nach ihrem objektiven Sinn eine Missachtung einer Person darstellt.“
Hören/Sehen Sie sich das Schmähgedicht an. Kann man wirklich glauben, dass Herr Böhmermann davon ausgehen konnte, dass dieses Gedicht für jeden nur als Witz oder Unsinn erkennbar war ohne jedwede Ernsthaftigkeit oder Beleidigungsabsicht?
Ob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bestand haben wird, wird sich zeigen. Die Sache kann so oder so ausgehen und entbehrt nicht entsprechender Situationskomik.