Außerordentliche Kündigung nach Überwachung durch Detektiv
Die Observation eines Mitarbeiters ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, wo dem Arbeitnehmer eine Straftat vorgeworfen wird. Die Überwachung kann auch auf § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.
Statistisches Jahrbuch 2017: So sieht's aus in Deutschland
2015 sind Anträge für rund 1,1 Millionen Zivilprozesse neu bei Amtsgerichten eingereicht worden | Die Einstellungsquote staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren betrug 67% | In gerichtlichen Strafverfahren wurden rund 739 000 Personen verurteilt | 567 000 Verurteilte erhielten eine Geldstrafe | 107 000 eine Freiheitsstrafe | 11 000 eine Jugendstrafe 69% der verhängten Freiheits- und Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt | Ende März 2016 saßen knapp 50 000 Strafgefangene im Justizvollzug ein.
Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeilicher Vernehmung
Bislang stand dem Verteidiger kein formales Recht auf Teilnahme an einer polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten zu. Nun ist § 163 a Abs. 4 StPO abgeändert worden, indem jetzt auf § 168 c Abs. 1, 5 StPO verwiesen wird. Das Anwesenheitsrecht des Verteidigers gilt jetzt im selben Umfang auch bei einer polizeilichen Vernehmung. Wird das Recht auf die Anwesenheit eines Verteidigers verletzt, können Beweisverwertungsverbote entstehen. Die Rechtsprechung zur richterlichen Vernehmung dürfte entsprechend anwendbar sein.
Beitragserhöhung privater Krankenversicherer unrechtmäßig?
Dass hat jedenfalls das Landgericht Potsdam bezüglich der Axa-Versicherung so entschieden. Damit hat das Landgericht die Vorinstanz dahingehend bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der Axa seit 2008 unzulässig waren.
Der Grund war, dass die Beitragserhöhung – nicht wie bei privaten Krankenversicherungen vorgeschrieben– von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt worden ist. Das Gericht sah die Unabhängigkeit dadurch beeinträchtigt, dass es den Anschein hatte, dass der Treuhänder überwiegend für den Versicherer arbeitet.
An den Arbeitsgerichten droht ab 2022 ein Richtermangel
Derzeit wirken in Deutschland knapp 1.000 Arbeitsrichter. Schon jetzt ist die Personaldecke bei den Arbeitsgerichten relativ dünn. In fünf bis zehn Jahren werden im Osten der Republik die Hälfte der heutigen Arbeitsrichter in den Ruhestand treten. Im Westen gehen die geburtenstarken Jahrgänge in die Pensionierung.
Vielleicht kann man den einen oder anderen Richter dazu bewegen, noch einige Jahre weiter zu richten. In der Prognose ist allerdings noch nicht berücksichtigt, wie die Arbeitswelt in fünf oder zehn Jahren aussieht und wie sich die Digitalisierung des Rechts weiterentwickelt hat. So glaubte man 1885 vor der Erfindung des Autos, dass London spätestens 1985 in Pferdemist ersticken würde.