Neues Jahr, erhöhtes Risiko: Spam-Mails werden immer „intelligenter“
Waren Spam-Mails früher einfach zu erkennen: die Anrede erfolgte in Englisch, der Text stammte von einem schlechten Übersetzungsprogramm und der Inhalt war oft Kauderwelsch. Die neuen Fake-Mails filtern bereits im Vorfeld den richtigen Namen heraus, Anrede und Hintergründe stimmen. Aktuell sind derzeit vermeintliche Jobangebote. Oftmals lesen sich die Mails so, als ob der Absender einen konkret kennen würde.
Eine neue Form der Kriminalität
Nun warnt auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vor gefälschten Inkasso-Forderungen, die per SMS, E-Mail oder Brief verschickt werden. Das neue daran ist, dass die Betrüger zwischenzeitlich häufig die Logos von Firmen oder gefälschten E-Mail-Mail-Adressen nutzen, um ihrer Forderung Glaubwürdigkeit zu verleihen. So ist auch in einigen Fällen der Name unserer Kanzlei missbraucht worden. Wir haben entsprechend Anzeige erstattet und verweisen auf unseren Artikel vom 28. Dezember 2016.
Die Frist zur Lastschriftrückgabe beim Sepa-Mandat
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs werden Strom- und Gasanbietern, Telefongesellschaften und Wasserwerken Einzugsermächtigungen erteilt. Diese heißen nun nach der Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrs Sepa-Mandat. Bis zu acht Wochen kann man einer erfolgten Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen, dann muss die Bank dem Kunden die Abbuchung wieder gutschreiben. Allerdings verlangen die Banken hierfür nicht unerhebliche Gebühren. Sind mehr als acht Wochen vergangen, ist die Rückgabe der Lastschrift nur noch mit der Begründung möglich, dass für diese Abbuchung gar keine Einzugsermächtigung vorgelegen habe.
Bei Überbelegung einer Mietwohnung
droht dem Mieter die Kündigung. Überbelegung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn sie trotz Abmahnung weiterhin vorliegt. Aber selbst wenn die Vermieterrechte nicht erheblich verletzt worden sind, muss der Vermieter eine Überbelegung nicht hinnehmen und kann auch oder zusätzlich die ordentliche Kündigung aussprechen. Fremde, entfernte Verwandte oder Freunde haben ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ohnehin kein Bleiberecht. Im Gegensatz zum Ehepartner (gleichgestellt ist der eingetragene Lebenspartner) sind Lebensgefährten, also Freund und Freundin, nicht privilegiert.
Aber selbst wenn der Vermieter die Aufnahme anderer Personen als solches hinnehmen muss, bildet die Überbelegung eine absolute Grenze. Abhängig vom Einzelfall stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass für jede Person etwa 10 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen, bei Kleinkindern reichen 6 m².
Das ändert sich 2017
Zum 01.01.2017 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Für Verkehrsteilnehmer werden nicht nur die Gebühren für die Erlangung des Führerscheins und die TÜV-Hauptuntersuchung teurer, auch die Handynutzung wird mit einer höheren Geldbuße belegt. Ausdrücklich in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden nun auch Tabletts, E-Book-Reader und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.
Es ändern sich auch die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln. Wenn bislang für Radfahrer keine besonderen Lichtzeichen angebracht waren, galten in der Regel die Fußgängerampeln für diese mit. Künftig gilt: Der Radfahrer muss sich an den Fahrverkehr halten. Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt künftig € 60,00 - € 120,00 und mehr, wenn es zu einem Unfall kommt. Außerdem gibt es je nach Verstoß Punkte in Flensburg.