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Recht so: Justizopfer Mollath fordert 2,1 Millionen Euro Schadenersatz

RA Michael Schmid am 09. März 2018 | Schadenersatzrecht

Gustel Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland. Wegen eines Fehlgutachtens wurden ihm Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestiert. Die Folge: Herr Mollath verbrachte mehr als sieben Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie. Für diese verlorene Zeit möchte er Verdienstausfall (€ 350.000,00) und Schmerzensgeld (€ 800.000,00).

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Fahrverbot-Urteil halb so wild

RA Rafael Fischer am 06. März 2018 | Allgemein

Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 drohen Diesel-Fahrern Einschränkungen in deutschen Innenstädten.

 

Kaum war die Entscheidung bekannt geworden, machte sich auch schon Panik (zumindest unter den Besitzern von Diesel-Fahrzeugen) breit. Was ist zu tun? Wo darf ich nicht mehr fahren? Soll ich mein Auto umrüsten? Die drohenden Fahrverbote lösen zwischenzeitlich einen Ansturm auf Anwälte aus. Dabei steht noch gar nicht fest, wo konkret wann ein Fahrverbot von welcher Kommune für welche Fahrzeuge ausgesprochen werden soll. Welche Ausnahmen wird es geben?

 

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Anwaltskostenerstattung vom Gegner

RAin Lilly-Brit Breitschwerdt am 02. März 2018 | Schadenersatzrecht

Die dem Mandanten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in Rechnung gestellte sogenannte „Geschäftsgebühr“ kann bei einer Klage, die den gleichen streitigen Sachverhalt betrifft, nunmehr vollständig als Schadenersatz eingefordert werden. Bisher wurde diese Geschäftsgebühr nur hälftig zum Ansatz gebracht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch entschieden, dass die bisherige Rechtsprechung das zugrundeliegende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) falsch angewandt hat.

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Europäische Datenschutzverordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen

lawinfo.de am 01. März 2018 | Allgemein

Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen, die grundsätzlich alle Unternehmen betreffen und in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich machen. Auslöser dafür ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Bereits am 25.5.2016 ist die DS-GVO in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt sie ab dem 25.5.2018. Betroffen sind alle europäischen Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten.

Die DS-GVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Unternehmen müssen ein abgestimmtes, transparentes und nachvollziehbares System zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Verarbeitung personenbezogener Daten aufbauen. Das bedeutet im Kern Folgendes:

  • Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind einzuhalten.
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sind umzusetzen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist regelmäßig zu prüfen und zu bewerten.
  • Beweislastumkehr: Die Unternehmen müssen beweisen, dass sie die Vorschriften einhalten.

Bei einem Verstoß drohen hohe Strafen. Die maximale Geldbuße beträgt bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Es gilt der Wert, der höher ist.

Praxishinweis: Weitere Hinweise zur DS-GVO finden Sie u. a. im Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (unter: www.iww.de/s400).

[Quelle:Europäische Datenschutz-Grundverordnung (2016/679/EU-DS-GVO; EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.1.2018]

Beim Auffahrunfall ist nicht immer der Auffahrende alleine schuld

RA Michael Schmid am 28. Februar 2018 | Verkehrsrecht

„Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld.“ Diese Weisheit in Verkehrsunfallsachen hat meist seine Berechtigung. Aber eben nicht immer, weil es auf den Einzelfall ankommt.

Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Dort hatte ein Autofahrer stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt eingebogen. Die beiden nachfolgenden Fahrer konnten noch gerade rechtzeitig abbremsen. Das gelang dem dritten nachfolgenden Fahrer nicht. Er fuhr auf das vorausfahrende Auto auf.

Die Richter am OLG werteten die Verschuldensanteile mit 2/3 aufseiten des Auffahrenden und 1/3 auf Seiten des Abbremsers.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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