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Wenn Zahnärztliche Leistungen vollkommen unbrauchbar sind

RA Rafael Fischer am 21. September 2018 | Arzthaftungsrecht

Ist die zahnärztliche Leistung insgesamt nutzlos, besteht kein Honoraranspruch. Ist eine zahnärztliche Behandlung insgesamt für den Patient nutzlos, muss er dafür auch nichts bezahlen. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes wurde hierzu folgendes ausgeführt:

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Bundesgerichtshof beschränkt Haftungsrisiken des Rechtsanwalts

RA Oliver Hirt am 17. September 2018 | Schadenersatzrecht

In einem Urteil vom 21.06.2018 hat der Bundesgerichtshof die Haftung des Anwalts grundsätzlich auf das erteilte Mandat beschränkt. Danach muss ein Anwalt auf Risiken außerhalb des eigentlichen Beratungsauftrages den Mandanten nur dann hinweisen, wenn es sich um offensichtliche Gefahren handelt und der Mandant diese sonst nicht erkennt. Der Anwalt muss einen „Wissensvorsprung“ weitergeben, wenn er denn einen hat. Das Besondere an der Entscheidung ist, dass der Bundesgerichtshof die anwaltlichen Haftungsrisiken im Wesentlichen auf das erteilte Mandat beschränkt und nicht auf „was noch alles passieren kann“.

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Facebook darf einen Kommentar, der als "Hassrede" eingestuft ist, löschen und den Nutzer zeitweilig sperren

RA Rafael Fischer am 16. September 2018 | Allgemein

Wenn ein Kommentar über eine bloße Kritik und Diskussion, beispielsweise der Einwanderungsgesetze, hinausgeht, kann dieser durchaus als „Hassrede“ eingestuft werden und dann die Gemeinschafts- und Veröffentlichungsstandards verletzten mit der Folge, dass der Verletzter nicht nur hinsichtlich des Kommentars gelöscht, sondern auch für gewisse Zeit gesperrt wird.

 

Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, ergibt sich nichts anderes. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und Facebook, nur mittelbare Wirkung. Die in diesem Fall angewandten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook berücksichtigen diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise. Daher bekam Facebook Recht.

 

 

[PM OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018, Az. 15 W 86/18]

Welche Schäden und Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen muss

Konlex.de am 15. September 2018 | Verkehrsrecht

Reparaturkosten, das sind die Instandsetzungskosten für ein beschädigtes Fahrzeug. Bei Instandsetzungskosten von mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes kann die gegnerische Versicherung den Schadensersatz auf die Anschaffung eines gleichwertigen Pkw beschränken.

 

Ein repariertes Unfallfahrzeug ist meist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Einen solchen Schaden nennt man Wertminderung. Auch den muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernehmen.

 

Wer verletzt wird, hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Behandlungskosten.

 

Bei mehr als Bagatellverletzungen, steht dem Geschädigten auch ein Schmerzensgeld zu. Bei bleibenden Schäden und Beeinträchtigungen hat der Geschädigte manchmal sogar Anspruch auf eine Rente.

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"Leck mich am Arsch" bleibt ungesühnt

RA Rafael Fischer am 13. September 2018 | Allgemein

Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Überlingen Dr. Kargler hat gleich zur Beginn der mündlichen Verhandlung am 11.09.2018 klar gemacht, dass sich die Klägerin damit keinen Gefallen tut, sowetwas vor ein orderniches Gericht zu bringen. Nemlich: eine Klage auf Unterlassung, künftig in ihre Gegenwart nicht mehr „LmaA“ sagen zu dürfen. Das Gericht musste schließlich keine Entscheidung treffen, weil die Parteien nach eine Erklärung des Bedauerns, dass es soweit gekommen ist, den Rechtsstreit einvernehmlich beendet haben.

 

Die schwäbische Zeitung (Regionalausgabe Überlingen) war bei der Gerichtsverhandlung dabei und hat die Rechtsalge für unbeteiligte Leser in der Ausgabe vom 11.09.2018 zusammengefasst. Nachzulessen unter: https://www.schwaebische.de/landkreis/bodenseekreis/ueberlingen_artikel,-leck-mich-am-arsch-strafbar-oder-harmlos-_arid,10931104.html

[Quelle: 358/18]

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