Es gibt gerade in Deutschland zu wenig Organspender. Was tun? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte dem bis gestern mit der Widerspruchslösung begegnen. Jeder, der nicht ausdrücklich einer Organspende zu Lebzeiten widerspricht, ist Spender. Punkt. Dieser Ansatz dürfte schon verfassungsrechtlich nicht haltbar sein. Zwischenzeitlich ist die Lösung auch im Bundestag gescheitert. Ihre Reform der Organspende sieht vor, dass die Bürger künftig bei Gelegenheit befragt werden, ob sie Organspender sein wollen. Letztlich ist das so wie an der Kasse bei REWE: „Haben Sie eine Payback-Karte?“ oder „Sammeln Sie Punkte?“. Ich sammel keine Punkte und schon seit dem dritten Einkauf (zwei Mal davon bei der gleichen Kassiererin) antworte ich seither tapfer und trotzig nur noch „Nein“ und werde schon aus Prinzip niemals eine Payback-Karte haben wollen und auch nie Punkte sammeln. ... So geht es wahrscheinlich vielen. Die Abstimmung im Bundestag wird das Problem des Organmangel nicht im Ansatz lösen. Hier scheint die Politik wieder einmal nicht praxistauglich zu agieren.

Selbst die Polizei warnt davor, keine Verträge und Vereinbarungen zu schließen, bei denen auf dem Dokument die Jahreszahl 2020 mit „20“ abgekürzt wird. Denn dadurch wären Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Wenn es von Vorteil ist, könnte ein Betrüger daraus zu seinen Gunsten evtl. 2021 machen oder 2019 oder 2030, je nachdem, was nützlich ist.

Als der Comedian Atze Schröder 2016 in eine Auseinandersetzung mit dem ehemaligen ‚Let’s Dance‘-Teilnehmer Niels Ruf geriet und daraufhin ein Strafprozess folgte, berichtete die BILD-Zeitung  über diesen Fakt unter Nennung des bürgerlichen Namens von Atze Schröder. Das Landgericht Berlin sah darin kein Problem. Der Anwalt, der Hubertus Albers vertritt meinte, dass sein Mandant einen solchen Eingriff in seine Privatsphäre nicht dulden müsse. Und warum sollte man bspw. den selbst ernannten Wendler nicht geborener Michael Skowronek nennen dürfen, obwohl er schon in die Ehe mit Frau Norberg geflüchtet ist und deren Namen angenommen hat? Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht erkennbar. Sonst müssten wir Hape Kerkeling für alle Zeiten als Horst Schlemmer begrüßen.

In unserem Beitrag „Deutsche Bahn macht alles falsch“ haben wir eigentlich zunächst nur über das Werbedesaster für die Deutsch Bahn geunkt. Jetzt droht auch noch juristische Ärger, denn die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die Bahn vorgeladen.

Im Jahr 2019 sind in Deutschland etwa 45.000 Dieselklagen bei Gericht eingereicht worden. Nach Ansicht des OLG München sollen diese nicht mehr durchsetzbar sein. Das OLG will damit offensichtlich die Klageflut, die in der Vergangenheit über die Gerichte hereingebrochen ist, eindämmen und Dieselklägern künftig die Lust am Klagen nehmen. In einem Hinweisbeschluss vom 03.12.2019 bedient sich das Gericht einer recht lausigen Argumentation: