Was der SOKO-Tierschutz e.V. in Bad Grönenbach aufgedeckt hat, scheint nur der Anfang zu sein. So wie es bislang aussieht, ist alles viel schlimmer, als anfangs angenommen. Milchbauer Endres verstößt auch sonst gegen elementare Vorschriften zum Schutz der Tiere und der Umwelt. Minderwertiges Futter und katastrophale Hygieneverhältnisse haben dazu geführt, dass viele Rinder unter der Klauenkrankheit  Mortellaro (auch Erdbeerkrankheit genannt wegen der blutigen Läufe) leiden. Dem begegnet man am besten mit mehr Hygiene und besserem Futter. Bauer Endres verpasste den Tieren ein antibiotisch wirkendes Fußbad und ließ die Tiere durch Kupfersulfat-wannen stapfen. Den Wanneninhalt soll er dann über die Wiesen und Äcker als Dünger entsorgt haben. Denn das Gelände hat er von einem ansässigen Bauern nur gepachtet. Dessen Wiesen scheinen systematisch heruntergewirtschaftet zu werden. Von dem verklappten Nitrat werden wollen wir im Moment gar nicht sprechen. So ein Mist! Schön wär's, wenn es nur Mist wäre.

Wer als Anwalt am Tag des Fristablaufes eine Berufungseinlegung oder Berufungsbegründung mit hellblauer Tinte unterzeichnet und per Telefax bei Gericht einreicht, geht das Risiko ein, dass die Unterschrift beim Empfänger nicht erkennbar ist. Der nachgereichte Originalschriftsatz mit sichtbarer Unterschrift ist dann aber zu spät. Der Schriftsatz ist damit nicht rechtzeitig eingereicht. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 31.1.2019 eine Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig verworfen mit Hinweis auf § 130 Nr.  6  ZPO. Diesen Anforderungen genügt eine blässlich-blaue Unterschrift im Zweifel nicht.

 

[ZAP Nr. 13 | 17.07.2019 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 31.1.2019, III B 88/8]

… muss sie vor der Veröffentlichung ausreichende Ermittlungssorgfalt walten lassen. Die Anforderungen an die Polizei und andere Behörden sind höher als die an den Präsidenten der Vereinigten Staaten. POTUS und die Polizei nutzen anscheinend gern die ‚Sofortmedien‘. Nur ist nicht immer alles richtig, was da so auf die Schnelle verbreitet wird.

 

So wähnte die Polizei Berlin bei einem Polizeieinsatz  Räumungswiderstand dergestalt, dass der Handlauf des Kellerabgangs und eine Eingangstüre von den Hausbesetzern in Neukölln unter Strom gesetzt worden sei und hat das so getwittert (unter zusätzlichem Einsatz von Symbolbildern). Tatsächlich war das aber nicht der Fall. Es bestand zu keinem Zeitpunkt deswegen eine Gefahrenlage. Die Medien hatten wegen der  Falschmeldung  aber schon berichtet, ein Chefreporter der Bild sprach von einem „Mordversuch“. Zwischenzeitlich hat die Polizei den Tweet wieder gelöscht. Reicht das?

Nachnamen dürfen in Deutschland grds. nicht als Vornamen eingetragen werden, solange man nicht nachweisen kann, dass der Name tatsächlich als Vorname benutzt wird (wie bspw. 'Maier' ist in den Niederlanden ein gängiger Vorname). 'Schröder' hat es nicht geschafft - das ist auch gut so. Ablehnend waren die Standesämter und Gerichte in Deutschland ebenso bei:

Die Klausel: „Erklärungen können grundsätzlich von und gegenüber nur einem Vermieter/Mieter abgegeben werden, wenn sie das Mietverhältnis berühren, jedoch dann nicht, wenn sie zu einer Auflösung des Mietverhältnisses führen sollen“ ist unwirksam.